Geldwerter Vorteil als Rentner beim Neuwagenkauf versteuern und wenn ja, wie?
Hallo liebe Gemeinde,
meine Mutter ist Witwe und mein Vater hat bis zu seinem Tod bei einem Automobilhersteller gearbeitet und dadurch bekommt meine Mutter jetzt auch alle Vorteile, die man als Werksangehöriger bekommen würde.
Nun hat sie einen Neuwagen bestellt und bekommt 20% Rabatt. Jetzt habe ich (in alten Beiträgen) gelesen, dass man einen Neuwagen über Rentner bestellen soll, weil diese den geldwerten Vorteil nicht versteuern müssen, aber in anderen Beiträgen lese ich heraus, dass auch ein Rentner diesen Betrag versteuern muss.
Was ist denn jetzt richtig?
Also paar Daten, die vielleicht benötigt werden: Steuerklasse V, 20% Rabatt, Bruttopreis ca.45.000€
Könnt ihr mir weiterhelfen?
4 Antworten
Dann werde ich ihr dringend raten sich zu informieren wie das ist mit der Steuerklasse. Aber ich bin mir sicher, dass ich gelesen hatte es wäre die 5. Also wird derVorteil über die Steuerklasse versteuert?
So, also die Steuerklasse 5 ist zwar eingetragen, aber laut Steuerfachfrau, hat dies keine Auswirkung auf ihre Werksrente und es wird nichts abgezogen. Heißt das jetzt auch, dass sie den geldwerten Vorteil nicht versteuern muss? Wie gesagt... So heißt es von mehreren Seiten immer, dass man sich einen Neuwagen über einen Werkrentner holen soll, weil diese nichts vom Lohn versteuern müssen.
Wie bekomme ich das jetzt raus, ob das wirklich so ist?
Gruß
Wenn Deine Mutter Steuerklasse V (?) hat, wird sie wohl neben der normalen Rente auch eine Werksrente über Lohnsteuerkarte erhalten. Dabei verstehe ich Steuerklasse V nicht. Normalerweise müsste Deine Mutter Steuerklasse I haben, Steuerklasse V gibt es nur bei Ehegatten, und dann üblicherweise für den weniger verdienenden Ehegatten. Jedenfalls; Wenn eine Werksrente gezahlt wird, sollte das Lohnbüro den Personalrabatt bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.
Ein geldwerter Vorteil ist immer nur im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnid bzw. einem ehemaligen Arbeitsverhältnis zu versteuern. Darum kümmert sich der Arbeitgeber. Deine Mutter sollte auf jeden Fall ihre Steuerklasse überprüfen, denn bei Steuerklasse V kann so ein Autokauf ziemlich teuer werden.