Gekündigt worden und krankenkasse?

4 Antworten

Wenn dir ALG1 oder 2 zusteht, bist du weiterhin Versichert. Wenn dir kein ALG zusteht, musst du die KK aus eigenem Geld bezahlen.

Ausnahme, dir steht ein Jobwechsel bevor und die Pause ist nicht länger wie 4 Wochen zwischen 2 Jobs, hier bist du weiterhin versichert und musst auch für die 4 Wochen nichts nachuahlen.

die versicherung geht weiter, aber die beiträge musst du selber zahlen. Normalerweise macht das das JobCenter wenn du dich arbeitsuchend meldest. Oder du bleibst mittel-los und zahlst es selbst. Müssten so um die 200 euro sein pro monat.

Keko95557 
Beitragsersteller
 29.06.2019, 14:04

Ist das nicht so das man 3 Wochen später immer noch versichert bist und dann nach den 3 Wochen erst selber zahlen musst

xxfistexx  29.06.2019, 14:07
@Keko95557

nö die versicherung wird nicht automatisch beendet. Die musst du fortlaufend weiter zahlen wenn es nicht mehr dein arbeitgeber macht. Da kommt ganz normal eine rechnung per post nach 1 oder 2 monaten rückstand.

xxfistexx  29.06.2019, 14:34
@wilees

anspruch und vertragspflicht sind aber zwei paar unterschiedliche schuhe.

bei mir kam überraschend die rechnung nach 2 monaten mit dem hinweis auf kündigung bei nicht zahlung und versagen des anspruch auf leistungen bis die offene forderung abgegolten ist.

wilees  29.06.2019, 14:40
@xxfistexx

Ja - wenn nach Abmeldung des Versicherungverhältnisses durch den Arbeitgeber länger als 1 Monat kein neues Arbeitsverhältnis begründet wird bzw. Versicherung über ALG I oder II erfolgt, dann ist seitens des Versicherungsnehmers rückwirkend ab dem 1. Tag nach Auflösung des Vertrages ein "freiwilliger" Beitrag zu leisten.

Kündigung?