Ich bin von einem Auto von hinten gerammt worden. Ich mußte verkehrsbedingt kurzfristig anhalten. Der Aufffahrende gibt mir die Schuld Wie ist die Schuldfrage ?

5 Antworten

Hallo Stepsirola,

die Schuldfrage lässt sich aus der StVO ableiten.

Die StVO schreibt vor, wer sich wie im Straßenverkehr zu verhalten hat.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bekommt in der Regel derjenige die Schuld, wer sich nicht an die StVO gehalten hat.

Im Bezug auf deine Frage sagt die StPO:

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Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__4.html

§ 4 StPO - Abstand

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

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Der Verkehrsteilnehmer der Dir hinten aufgefahren ist, hat auf jeden Fall Schuld an dem Unfall, weil er eben nicht so viel Abstand gehalten hat, dass er noch hinter Dir halten konnte.

Du könntest allenfalls dann eine Mitschuld an dem Unfall bekommen, wenn Du:

  1. OHNE ZWINGENDEN Grund
  2. STARK gebremst

hast. Wenn Du aber (so wie Du schreibst) nicht ohne Grund, sondern verkehrsbedingt bremsen musstest, liegt die alleinige Schuld an dem Unfall bei demjenigen der aufgefahren ist.

Aber selbst, wenn Du ohne zwingenden Grund stark gebremst hättest, hätte der Aufgefahrene eine Teilschuld. In den meisten Fällen, wird dann demjenigen der Aufgefahren ist 75 Prozent und dem auf dem aufgefahren wurde nur 25 Schuld zugesprochen.

Aber letztendlich ist die Festlegung, wer zu welchem Prozentsatz Schuld an dem Unfall hat, immer eine Einzelfallentscheidung.

Die volle Schuld an dem Unfall hättest Du aber nie, bzw. nur in dem Fall, wo man Dir nachweisen kann, dass Du den Unfall absichtlich provoziert hast. Aber die Erbringung eines solchen Beweises ist selbst, wenn das zutreffend währe sehr schwierig und da Du den Unfall eben nicht absichtlich provoziert hast, wird man Dir logischerweise auch nichts in dieser Richtung nachweisen können.

Schöne Grüße
TheGrow

Vorausschauend fahren 👆👆👆bedeutet , dass ich jederzeit damit rechnen muß, dass mein Vordermann aus irgendeinem Grund halten muss und ich dann auch zum Stehen kommen muss . Daher gibt es denn Sicherheitsabstand 😃.  Den hat er nicht eingehalten und ist dir aufgefahren. ...Er ist auf jedem Fall schuld . Nun bringt es nix , dir zu raten , die Polizei zu rufen .....Du bist bestimmt dort schon weg . Ist aber immer dazu zu raten . Ob Schäden sind  ist auf dem 1. Blick nicht immer zu sehen . Da kann vom Unterboden immer was sein . Ich hab nach einer schlechten Erfahrung immer die Polizei gerufen . Unabhänigen Sachverständigen rufen .Der regelt komplett alles für dich und holt dir die Summe , die dir zusteht, falls doch was ist . Verschenk das nicht 😉

Hätte der andere auch nicht getan .....


Faustregel ist der Auffahrende ist schuld.  Alles sichern was zu sichern geht , Polizei einschalten und dann die Versicherungen arbeiten lassen.

Der auffahrende ist Schuld - außer du hast auf Gerade Strecke ne Vollbremsung gemacht und er ist reingeknallt aber in der Regel ist der Auffahrende schuld!