Neuwagen mit Behinderten Rabatt
Moin Moin
Ich lese immer wieder, auf den Neuwagenbestell Seiten, das man 20% auf einen Neuwagen bekommt wenn der Käufer mind. eine 50%, anerkannte Behinderung hat.
Nun hat mein Opa diese anerkannte Behinderung und bräuchte jemanden der ihn öfters fährt wegen Versorgungsfahrten usw.
Meine Frage ist daher, ob mein Opa das Auto mit dem Rabatt kaufen kann und ich( sein Enkel) die Versicherung führen kann und dementsprechend das Auto fahren darf??
Danke für eure Hilfe
Gruß
4 Antworten
Hallo pressluft,
soweit ich informiert bin, muss die Behinderung das Merkmal für eine Gehbehinderung beinhalten, sonst gibt es diesen Rabatt nicht. Aber da müsst Ihr Euch noch genauer informieren.
Sollte diese Voraussetzungen bei Deinem Opa erfüllt sein, dann kann er einen Neuwagen mit dem Rabatt kaufen und Du kannst der Versicherungsnehmer sein. Das Auto kann dann derjenige fahren, der bei der Versicherung entsprechend gemeldet wurde. Meistens betrifft das den jüngsten Fahrer, weil die Versicherung dann teurer ist. Aber Dein Opa kann das Auto auch selber versichern und Dich als Fahrer eintragen lassen. Auch Deine Eltern könnten den Wagen als Zweitwagen versichern lassen. Es kommt darauf an, was günstiger ist.
Und nach einem Jahr darf Dein Opa sein neues Auto sogar verkaufen. An Dich zum Beispiel oder auch an irgend jemanden!
Nach ein paar Jahren könnte er sich dann auch wieder ein neues Auto kaufen.
Das ist alles gar kein Problem.
Liebe Grüße
EinNetterMensch
Ja, Du kannst die Verhandlungen mit dem Händler führen. Dem Verkäufer ist das egal. Hauptsache, er bekommt sein (am Liebsen Bar)Geld und die passende Unterschrift. Und natürlich benötigt er den Ausweis als Beleg. Das geht auch, wenn er dazu in der Lage wäre. ;-)
würden dieser Behindertenrabatt(hatte jetzt bei Audi gelesen in der Regel 15%)noch auf den normalen Rabatt kommen die mir der Audihändler sowieso gibt. Bei meinem letzten Gespräch bei Audi waren dies ca.11%??
Der eine Rabatt hat mit dem anderen Rabatt nichts zu tun. Den Behindertenrabatt gewährt ja nicht der Händler selber, sondern bekommt den Ausgleich erstattet. Der Rest ist Verhandlungssache.
Gut also könnte ich reintheoretisch morgen zum Händler gehen, der mir vor kurzem schon 11% Rabatt gegeben hat und dann mit ihm noch mal über die 15%Behindertenrabatt reden??
Das kannst Du auch rein praktisch so machen!
Über den Behindertenrabatt brauchst Du nicht zu reden in dem Sinne, dass Du den Händler darum bitten müsstest. Er steht Deinem Opa als berechtigter Käufer dem Gesetz nach zu! Es wäre nur zu klären, in welcher Reihenfolge die Rabattierung gilt. So weit ich weiß, kommt erst der normale Kaufpreis, dann der Händlerrabatt und auf diesen Endpreis dann der Behindertenrabatt.
@EinNetterMensch, sorry, aber der Behindertenrabatt steht ihm nicht nach dem Gesetz zu. Das sind freiwillige Leistungen der Hersteller und Importeure.
An dem Behindertenrabatt ist der Händler auch prozentual beteiligt. Du kannst also nicht den ausgehandelten Rabatt einfach dazu rechnen.
Der Behindertenausweis wird nicht vom Händler ausgestellt, sondern von einer Behörde. Und die handelt aufgrund eines bestehenden Gesetzes. Es sind hiermit auch Freifahrten bzw. Fahrpreisermäßigungen sowie KFZ-Steuerfreiheit möglich. Das meinte ich damit. Die Rabatte sind alle Verhandlungssache! Der eine Händler gewährt mehr, der andere weniger. Und natürlich kann man den einen auf den anderen Rabatt aufrechnen. Es ist alles eine Sache der Einigung. Der Händler muss auch nicht ausschließlich Prozente gewähren. Es darf auch zunächst ein Festpreis ausgehandelt werden und dann davon noch einmal ein Behindertenrabatt. Jeder macht es eben anders.
Herzlichen Dank für Deine Auszeichnung :-)
Da das jeder Hersteller oder Importeur anders macht, kann man das hier nicht wirklich beantworten.
Wenn ein Hersteller oder Importeur das anbietet, dann muss das Auto auch auf Opa zugelassen werden. Kopie der Zulassung wird verlangt. Auf wen es dann versichert ist, spielt keine Rolle.
Wie viel zusätzlichen Rabatt es gibt, ist aber schon sehr unterschiedlich.
Wenn behindertengerechte Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, darfst Du, als nicht Behinderter, das Auto z.B. gar nicht fahren.
Dein Opa kann sich auch das Auto kaufen und in die Garage stellen... wenn es allerdings auf dich angemeldet wird habe ich so meine Zweifel.... probiert es doch einfach mal....
es muss ja nicht auf mich zugelassen werden... Geht halt nur um die Versicherung, das ich da mit eingetragen oder so das ich halt mit fahren darf...
das kann der Opa ja bei der Versicherung angeben - einfach mal fragen
Ist das kompliziert... Telefonier schon den ganzen Nachmittag alle Audihändler ab. Bisher gibt mir einer 18,5% gesammt Rabatt(mit Behinderten Rabatt)... Bin mir nicht sicher ob da noch mehr drin ist...
@pressluft, telefonisch wirst Du NIE einen wirklich richtigen Preis bekommen. Da musst Du Dir schon die Mühe machen im Autohaus persönlich zu erscheinen. Der "Behinderte" sollte selbstverständlich auch dabei sein. Nur so hast Du die Chance für ein gutes Geschäft.
Du brauchst Zeit und Geduld, musst höflich sein, evtl. persönlich erscheinen. Es gibt auch Worte wie Bitte und Danke. Worte, die Dir womöglich schwer fallen. Ich merke es ja hier. Da können Verhandlungen schwierig werden.
natürlich weiß ich das das nicht von heute auf morgen geht und ich mit einem Rabatt von "50%" aus dem Autohaus gehe... Und die Wörter "Danke" und "Bitte" finden auf jeden Fall in meinem täglichen Wortschatz gebrauch...:)
;-)
Danke, das hört sich schon mal sehr interessant an. Also die Behinderung steht bei ihm auf jeden Fall im Führerschein, ich meine ein "G" und sollte bei Audi reichen.
Mich würde noch interessieren wie das direkt mit dem Autokauf aussieht. Kann ich für meinen Opa die Verhandlungen bei Audi übernehmen, da er in seinem Alter nicht mehr wirklich dazu in der Lage ist.
Das er nachher die Unterschrift setzen muss, ist mir klar:)