Hagelschaden, Teilkasko: Auszahlung, Reparatur, Neukauf?
Hallo, mein Auto (Mazda CX-5) wurde durch einen Hagelschaden ordentlich in Mitleidenschaft gezogen. Viele hundert Dellen - nicht zu zählen. Aber kein Lackschaden. Sachverständiger: Wirtschaftlicher Totalschaden. Er holte ein Angebot in Höhe von etwas über 10.000 EUR auf einer Restwertbörse ein. Da ist meine erste Frage: ist die Ermittlung des Restwerts wirklich so einfach? Im Internet liest man dazu Unterschiedliches. Mal steht da was von drei Angeboten, dann vom allgemeinen Marktwert usw. Reparaturkosten hatte er auch bei etwa 10.000 EUR angesetzt, dabei aber einige Dinge außer Acht gelassen (einige Teile und viel zu niedriger Stundensatz). Reparieren lassen möchte ich das Auto nicht, da dabei Teile ersetzt werden müssten usw. und es dadurch auch an Wert verlieren würde. Autohaus und Gutachter rieten mir zum Kauf eines Neuwagens. Klar, das Autohaus hat daran Interesse. Und ob so ein Gutachter nicht ggf. auch über zig Ecken der Käufer des Autos über die Restwertbörse wäre und somit eigene Interessen verfolgt - wer weiß. Ich würde meinen: Ich fahre das zerbeulte Auto weiter und nehme das Geld. Wenn ich es in 10 Jahren verkaufe, ist es natürlich keine 10.000 EUR mehr wert - aber ein neues gleichwertiges Auto verliert ja auch an Wert, während die Beulen im Alter immer mehr an Bedeutung verlieren. Sehe ich da etwas gänzlich falsch? Lasse ich da etwas außer Acht?
6 Antworten
Dein Ansprechpartner ist hier deine Teilkaskoversicherung. Was das Autohaus sagt, interessiert die Versicherung nicht.
Du kannst nach Gutachten abrechnen. Wenn du dann einen neuen Kauf nachweist, bekommst du auch die MwSt für das geschädigte Fahrzeug erstattet. Der Gutachter muss auch festgelegt haben, für wie lange du Anspruch auf Nutzungsaufall hast.
Ich würde den Schaden auch aufgrund des Gutachtens abrechnen lassen (hierbei wird allerdings die MWSt abgezogen) und mir dann in Ruhe einen günstigen Beulendoktor suchen!
Wie soll das Gehen, wenn die Versicherung den Restwert abzieht? Dem Beulendoktor sind ab einer Anzahl von Einschlägen auch die Hände gebunden und der Gutachter hat diesen Reparaturweg auch mit kalkuliert. Ist nämlich seine Aufgabe!
Der Restwert ist durch die Restwertbörse ein Wert, wo jemand sein Angebot abgibt für dieses Auto. Der Gutachter ermittelt nur eine Schadenhöhe mit fiktiven Werten der Arbeitsstunde. Wenn die Versicherung eine belegbare Werkstatt hat, die diese Stunde zahlt, dann muss der Gutachter diesen Wert nehmen. Was nichts mit der freien Werkstattwahl zu tun hat. Wenn der Gutachter einen Wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt hat, dann kannst du nur dein Auto an den höchsten Bieter gemäß Restwertangebot verkaufen. Das Angebot ist zeitlich begrenzt. Ob du ein höheres bekommst, ist fraglich. Die Versicherung wird dann den Rest ohne Mehrwertsteuer auszahlen. Somit wäre es unlogisch nach Gutachten abzurechnen und abzuwarten was passiert. Die Versicherung zieht den Restwert ab!
Deine Vermutung mit dem Gutachter, dass die eventuell mitverdienen oder gar das Fahrzeug über Ecken selbst kaufen, solltest Du zukünftig lieber für dich behalten!
Du unterstellst hier Betrug! Also lasse das lieber!!!
Wenn Du nach KV abrechnen willst, reduziert sich die Summe um die MwSt., da diese schlicht und einfach dann nicht anfällt!
Alles andere musst Du selbst wissen/selbst entscheiden!
Mir wäre es unangenehm, mit einem so verbeulten Fahrzeug rumzufahren!
Ich kann mich den Rat nur anschließen fahre zu einem Beulendoktor oder direkt in eine Lackiererei. Der Preis ist dort besser und die können wirklich manchmal Wunder bewirken.