Müssen Wunschreifen am neuen Auto extra bezahlt werden?
Am neuen Wagen, ein Importwagen, sind Sommerreifen montiert. Gewünscht werden vom Käufer aber Ganzjahresreifen. Meine Frage: Ist folgende Vertraglage rechtens: Der Händler berechnet für die Ganzjahresreifen Euro 500,- extra und behält die am importierten Neuwagen vorhandenen Sommerreifen . Würde der Kunde diese Somerreifen selbst behalten wollen, werden sie ebenfalls extra berechnet. Ich danke schon mal für jede Antwort.
4 Antworten
Es gibt Händler die lehnen bei Neuwagen ein ausrüsten auf Ganzjahresreifen ganz ab. Da wird die Umrüstung immer eine zusätliche Ausgabe. Wenn man Pech hat stellt der Hersteller vilt deshalb noch seine Gewährleistung in Frage.
Wahrscheinlich kann jeder Hersteller machen was er will
Zu einem neuen Auto gehören immer Sommerreifen. Egal ob Import oder deutscher Händler. Wenn dieser Händler dir 500,- Euro extra berechnet für die Ganzjahresreifen (Preis ist schon ok), diese hast du ja mit dem Fahrzeugpreis bezahlt, dann gehören dir auch die Sommerreifen. Das war ein Schlitzohr und ist für mich unseriös.
Ja, das ist rechtens. Musst es ja nicht so unterschreiben.
Das kommt draufan was auf der Rechnung steht.
Wenn die Ganzjahresreifen extra aufgeführt sind, gehören dir auch die Sommerreifen, denn die sind beim Auto dabei.
Wenn die GJR als Austausch geführt sind hast du keinen Anspruch auf die Sommerreifen.
Wenn der Hersteller vom Werk aus keine GJR als Option anbietet, bleibt nichts anderes über als sie extra zu kaufen.
Die Reifen haben mit der Garantie nichts zu tun, du kannst montieren was du willst.
Ja, wenn der Kunde dumm genug ist, sich darauf einzulassen, ist das rechtens...