Ist es Betrug wenn meine Schwerbehinderte Mutter ein Auto für mich kauft welches auf mich läuft?

9 Antworten

Hallo Tweed420,

Sie schreiben:

Ist es Betrug wenn meine Schwerbehinderte Mutter ein Auto für mich kauft welches auf mich läuft?

Da meine Mutter schwerbehindert ist und somit 20% auf Neuwagen erhält ist die Frage ob es Betrug wäre wenn diese eine Auto kauft welches dann aber auf mich läuft. Sie würde natürlich als Besitzer darin stehen!

Antwort:

Wenn Ihre werte Mutter der Fahrzeughalter/Fahrzeugbesitzer ist, dann wird die Kfz-Versicherung ggf. Fragen stellen!

In der Regel müßte ja der Fahrzeughalter auch als die versicherte Person gelten!

Ggf. kann Ihnen Ihre behinderte Mutter dann das Führen des Kfz übertragen der Teufel steckt aber im Detail!

Lassen Sie sich vor Ort vom zuständigen Kostenträger und von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten, damit Sie da in keine Falle tappen!

http://www.autoanpassung.de/infothek/finanzielle_hilfen/kraftfahrzeughilfe_verordnung.html

http://www.autoanpassung.de/infothek/finanzielle_hilfen/kraftfahrzeughilfe_verordnung/kostentraeger.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Sie ist der Fahrzeug-Halter.

Ich fuhr einige Jahre mit einem Auto herum, das auf meinen Opa lief. Er hat es mir bezahlt. 

Zu Fuß konnte er nicht mehr einkaufen. Ich habe ihn ein- bis zweimal pro Woche zum Einkaufen gefahren. Aber es natürlich auch für alles andere genutzt.

Als Halter bekam er natürlich auch die Strafzettel (war nur einmal für 5 km/h zu schnell und einmal für abgelaufene Parkzeit).

Es gibt viele Millionäre in Deutschland, die auch kein eigenes Auto besitzen. Und kein eigenes Haus. Ihre Häuser, ihre Villa in der Südsee und ihr Fuhrpark gehört der Familienstiftung, die ihre Eltern oder Großeltern eingerichtet haben.

Aber auch das gilt in Deutschland in keiner Weise als Betrug. 

Also keine Sorgen....

Was Versicherungskosten angeht, könnte es trotzdem besser sein, sie schenkt dir das Auto, gleich nachdem sie es gekauft hat.

Liebe Grüße,

Tanja

Man müsste wissen, was im Kaufvertrag steht. In der Werbung ist ja auch nur die Rede von Schwerbehinderung. Würde mich vorab anonym mal telefonisch beim Autohaus erkundigen!

Wenn das Auto auf Mutters Namen zugelassen wird, ist sowieso alles in Butter.

Betrug würde erst vorliegen, wenn Mutter den Preisnachlaß für sich in Anspruch nimmt, aber Du das Auto auf Deinen Namen zuläßt und der Kaufvertrag vorschreibt, daß das Fahrzeug nicht (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) weiterverkauft werden darf.

Das wäre dann Vertragsbruch und das Autohaus könnte den Rabatt zurückfordern.

Sie würde natürlich als Besitzer darin stehen!

Uns somit kann es auch kein Betrug sein, logisch oder?