Gelten 2 Katzen als 1 Person in einer Nebenkostenabrechnung?

20 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke mal, dass diese Person nur neugierig und, wie Du ja selbst gefühlt hast, das ganze ein Vorwand war.

Ich bin selber Eigentümerin einer Eigentumswohnung in der Schweiz, die vermietet ist. Die Vormieter meiner Wohnung hatten 2 Katzen und einen ziemlich grossen Hund, aber Tiere wurden und werden niemals als Personen berechnet, auch nicht in einer Nebenkostenabrechnung.

Das ist der grösste Stuss, den ich jemals gehört habe. Wenn Du sicher sein willst, beachte mal Deine nächste Nebenkostenabrechnung und falls da mehr Personen angegeben sind (ich meine Zweibeiner), die da leben, würde ich diese Abrechnung auf jeden Fall anfechten, notfalls sogar mit einem Anwalt.

Ich bin mir zwar sicher das ich nach wie vor Katzen halten darf da die
Kleintiere Regelung wohl vor wenigen Jahren geändert wurde

Was für ´ne Kleintierregelung? Katzen bedurften immer schon der Zustimmung des Vermieters und sind und waren noch nie Kleintiere!

Seit wann werden Haustiere bei der Nk-Abrechnung als Person berücksichtigt??  Das ist völliger Quatsch. Natürlich findest du im Internet nichts darüber - weil sie als Person in der Nk-Abrechnung nicht auftauchen!

Himmel - was immer dein Vermieter genommen hat - er sollte weniger nehmen!

2016Frank  08.06.2016, 21:00

Die Kleintierregelung betrifft nur Tiere, die in Käfigen gehalten werden. Hamster, Meerschweinchen etc.

Hunde und Katzen sind nicht damit eingeschlossen, wie Du vollkommen richtig schreibst. Aber in diesem Fall stehen die Katzen glücklicherweise im Mietvertrag, sind also genehmigt.

TrudiMeier  08.06.2016, 21:35
@2016Frank

Dass die Katzen im Mietvertrag aufgenommen wurden, war aus der Frage nicht ersichtlich.  Aber vielleicht denkt gerade deshalb der Vermieter, dass er die Miezen als Person auf die NK umlegen kann? Weiß man, wie der denkt? Aber warum wird dann überhaupt nachgefragt, wieviele Katzen vorhanden sind? Ist doch aus dem Mietvertrag ersichtlich.

albatros  09.06.2016, 00:59
@TrudiMeier

Wie haben die Katzen den Mietvertrag unterschrieben?

TrudiMeier  09.06.2016, 11:48
@albatros

Pfotenabdruck? :-) 

ilknau  09.06.2016, 19:47
@TrudiMeier

Schnurrbartkissen in Tinte und dann auf Papier geschmiegt? :-)

michipaule 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 20:58

Nun... ich hatte die Info das Katzen nicht mehr so im Mietrecht gehändelt werden wie bei Hunden. Hunde muss man anmelden.. bei Katzen ist das wohl nicht mehr so streng. Nicht mal die Vermietern... das ist ebenfalls eine Eigentümerin einer Wohnung in diesem Haus.

TrudiMeier  08.06.2016, 21:36
@michipaule

Da hast du eine falsche Info. Hund und Katzen sind immer genehmigungspflichtig. Aber das Problem besteht bei dir ja gar nicht, weil deine Miezen ja bereits mietvertraglich genehmigt sind.

michipaule 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 17:41

Gott sei Dank musste ich meine Miezen damit nicht auch noch belasten...Heute vernünftige Abrechnung erhalten..dennoch sol das wohl noch thematisiert werden auf deren neuen Grundbesitzer treffen... lächerlich !!!!

Hallo michipaule...,
ich kenne diese Umrechnung "2Katzen ./. 1 Zusatzmensch" für die Nebenkostenabrechnung nicht und würde ihr auch spontan sehr entschieden widersprechen (Katzen erhöhen die realen Nebenaufwendungen um kein Prozent!). Doch das hilft dir jetzt nichts.

Daher mein Vorschlag,
abwarten, was die Nebenkostenabrechnung sagt.
Sollten sich die Nebenkosten tatsächlich wegen der Katzen erhöhen, würde ich an deiner Stelle um die Nennung der gesetzlichen Grundlage bitten. Es wird keine geben. Der Vermieter wird wiederholen, dass ja zwei Tiere... und die zusätzlichen Kosten... und...
Das wirst du bestätigen und dennoch um die gesetzliche Grundlage dazu bitten. Wenn es dazu erwartungsgemäß nichts Vernünftiges gibt, ...wirst du der NK-Abrechnung einfach widersprechen.

Denn nur eine solche könnte deinen Mietvertrag verändern. Dabei zeigt sich wieder, dass es immer gut ist, wenn Haustiere im Mietvertrag enthalten sind.

Toi-toi-toi dir! :- )


Naiver  08.06.2016, 20:46

Ich sollte Ergänzen - jenes *Bestätigen* mehr im Sinne des aktiven Zuhörens: "Sie sind der Meinung, dass... und möchten..." ohne die Sache an sich zu bestätigen, denn das KANN keiner aus dem Handgelenk.

Naiver  08.06.2016, 20:56
@Naiver

Und noch etwas...
Nach einem solchen Austausch ist zu erwarten, dass man dir eine grundsätzliche Mehrkosten anlasten will. Auch dazu hülfe mE die freundlich wiederholte Frage nach den gesetzlichen Grundlagen dazu, dass er mangels realer Paragraphen nichts mehr weiter sagt. Würde er neinseitig ndeine belasztung ändern wollen, müsste er den Mietvertrag ändern.
Und dann wäre leider immer noch zu erwarten, dass er dir gesondert schreiben wird, dass du natürlich für JEDEN angefallenen Schaden haftbar... und so weiter *abwink*

michipaule 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 20:45

Das klingt schon mal gut. Da ich mir damals schon nicht ganz sicher wg der Kleintierregelung sicher war.. Dh das Katzen wohl nicht mehr gemeldet werden brauchen habe ich es dennoch in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen. Sicher ist sicher! Fand nämlich keine eindeutige Aussage dazu im inet.

Naiver  08.06.2016, 20:48
@michipaule

Super, das hat nämlich den Nebeneffekt, dass dir die Wohnung auch zur Katzenhaltung überlassen wurde, also nun eine einseitige Belastungsänderung kaum möglich ist. ;- ) *Daumenhochhalt*

Habe heute meine Nebenkosten Abrechnung erhalten....bisher ohne Anmerkung oder Berechnung wegen der Katzen. Weiß jedoch das sich Eigentümer des Hauses zusammen setzen wollen um einiges zu besprechen was das Haus betrifft..Bin daher auch gespannt ob da noch irgendwas nachkommt wie bspw.das es in Zukunft anders gehandhabt werden soll...Dank des Wissens was ich schon hier von Euch erhalten habe neben der generellen Logik werde ich dann zu gegebener Zeit natürlich dagegen angeben da es wirklich ein großer Stuss ist. Natürlich hab ich es ähnlich gesehen aber man weiß ja nie wie schnell da ein neues Gesetz rauskommt..welch neue Freiheiten Vermieter bekommen etc. Ich bin bisher froh das alles entspannt läuft auch wenn es zu Anfang ein ganz schöner Auf reger war.

Bisher ist es aber so das wirklich keine 2 Katzen als eine Person in der Nebenkosten Abrechnung berechnet werden dürfen weil es zudem auch völliger Blödsinn ist. Dies ist fürs erste hier erstmal geklärt.

Ich möchte mich trotzdem bei allen bedanken die mir so schnell und tatkräftig auf eine ernste Frage zu Hilfe gekommen sind mit ernsten als auch lustig und Mut machenden Antworten.

Vielen lieben Dank !

Das ist Dummfug hoch 3.

Sollten die Katzen tatsächlich als Person(en) in der Abrechnung auftauchen frag Deinen Vermieter nach der Rechtsgrundlage dafür.

Katzen sind, wie auch Hunde, laut BGH keine Kleintiere.