Zeitarbeitsfirma gründen und uns selbst verleihen
Guten Tag,
Wir wollen eine Zeitarbeitsfirma gründen um uns dann selbst an Arbeitgeber zu verleihen.
Ist das aufwendig und welche Probleme kommen da auf uns zu? Arbeit zu finden ist für uns als Facharbeiter kein Problem aber wir wollen uns auch mal in benachbarten Tätigkeitsfeldern umsehen.
Danke,
Andreas S.
4 Antworten
Du kannst keine Zeitarbeitsfirma grüänden und Dich und 2 weitere dann selbst verleihen. Das ist etwas ganz anderes. Ds, was Ihr machen könnt, ist daß jeder vn Euch ein Gewerbe anmeldet und Ihr Euch als Einzelunternehmen anbietet oder eben über eine GbR. Wenn jeder für sich selbständig ist, denke aber daran, dass Ihr mehrere Kunden haben solltet. Arbeitest Du nur bei einem, sieht das nach Scheinselbständigkeit aus. Wollt Ihr ein Zeitarbeitsunternehmen gründen, müsst Ihr eine Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung haben. Da muss dann einer von Euch der Inhaber der ZA-Firma sein und die anderen an andere Betriebe überlassen. Wollt Ihr das??
Ja, genau das wollen wir.
Danke für Deine hilfreiche Antwort
mfg
Hi, melde doch einfach ein Gewerbe an.
wenn das im handwerklichen bereich ist, kann es sein dass du n Meister haben musst.
Andererseits kann man das leicht umgehen mit ner Reisegewerbekarte.
Es ist kein Problem handwerkliche Leistungen im Rahmen des Reisegewerbes zu betreiben.
Es gibt da n paar Regeln die man beachtebn muss, wie z.B. die Kundenakquise.
Der reisegewerbetreibende darf "offiziell nicht selbst werben. ER muss auf den Kunden zugehen.
Kann man die Vorgaben einhalten, die sich eigentlich auch leicht steuern lassen, kannste mit der Reisegewerbekarte eigentlich alles machen, ohne über die Handwerkskammer der Meisterpflicht zu unterliegen.
Sich selbst verleihen geht nichtg. - Das heißt dann richtigerweise Werkvertrag.
Da soltest du aber auch aufpassen, weil du beim Werkvertrag in der Gewähleistung stehst. - Die kann man aber, wenn man weiß wie, bei Verträgen unter Gewerbetreibenden ausschließen.
Es bsteht auch die Möglichkeit, das ihr euer gewerbe 2richtig anmeldet.
Guck mal in die so genannte "Anlage A" der Handwerksrolle.
Da sind dann die meisterfreien Gewerke aufgeführt.
Man kann ja durchaus das Gewerbe z.B. alsü Lohnschweißerei, oder Montage vorgegefertigter Bauteile, Bautenschutz usw laufen lassen.
Ein CNC-Zerspaner wird dann halt zum Maschinenprogrammierer.
Beim Eintrag des Gewerbes als " Montage vorgegefertigter Bauteile" kanst du egentlich ne Menge machen. Garagentore, Fenster, Haustüren, Gartenhäuser aufbauen, Zäune setzen usw.
Wichtig dabei ist aber ne Kostendeckende Kalkulation.
Wenn du auf eigene Rechnung losgehen wilst musst du mindestens 30€ + Mwst in Rechnung stellen.
Bedenke, dass du davon ja auch Krankenkasse, RV, Steuern usw bezahlen musst.
Betrieblich fallen dann Werbung, Fahrzeug, Werkzeuge, Steuerberater Beriebshaftpflicht usw an.
Da ist dann 30€ +Mwst wirklich die allerunterste Schmerzgrenze.
Ihr könntet auch zu Mehreren eine Firma als GbR gründen, oder jeder ist für sich selbstständiger Unternehmer und ihr gebt euch dann quasi gegenseitig Aufträge.
Hi,
Danke für Deine Antwort. Es geht mir darum vernünftiges Geld für vernünftige Arbeit zu verdienen. Zeitarbeitsfirmen schöpfen einen relativ grossen Teil des Lohnes der Leute ab, die sie anderen überlassen. Das will ich als solches nicht in Frage stellen. Es geht auch nicht darum sich den Meister zu sparen sondern Erfahrung als Facharbeiter (in meinem Fall als Elektroniker zu sammeln). Wenn du der Arbeitnehmerübelassung so nahe stehst wie wir das in unserem angedachten Konstrukt täten, dann ist die Pficht vernünfige Arbeit zu leisten ja noch grösser. Auf jeden Fall zeigst Du da einen gehbaren Weg auf. Vielen Dank dafrür und auch den anderen die die Frage beantworten wollten und nicht direkt mit Unterstellungen kamen.
Danke
wenn man die Vorgaben einhält, geht das durchaus.
ICH muss da nichts umgehen, ich bin Meister.
Daher stört mich so ne Trickserei selbst.
Die ganzen 9 x Klugen die glauben, sie wüssten alles, können sich doch problemlos zur nächsten Meisterprüfung anmelden.
Da die ja soo schlau sind, würden die ja den Vorbereitungslehrgang nicht brauchen.
Das Hauptproblem ist eigentlich der Aufbau eines Kundenkreises bzw. Kunden zu interessieren. Wenn da schon eine Basis vorhanden ist, wird das Ganze einfacher. Man sollte auch die Rechtslage nochmal genau prüfen. Teilweise kann man sich z.B. als Geschäftsführer nicht selbst als Arbeiter anbieten. Ich weiß ja nicht ob ihr eine GmbH gründen wollt, aber das würde ich empfehlen.
Für eine Arbeitnehmerverleihung brauchst Du neben der gewerbeanmeldung einen Genehmigung / Zulassung
das glaub man, das du die meisterpflicht umgehen kannst ....
das haben schon soviele versucht.... und von denen hört man gar nichts mehr