Türzargen von Katze zerkratzt und in Rahmen der Terassentür Schrauben gedreht

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Du hast Anspruch darauf, gleichwertige Türen wieder zu bekommen. natürlich gilt der Zeitwert. Seine Haftpflichtversicherung wird die Schäden nicht übernehmen. Die hätten jeweils zeitnah gemeldet werden müssen. Die Versicherung zahlt natürlich nicht pauschal Schäden aus der gesamten Mietzeit.

Auch die Terrassentür ist kein Haftpflichtschaden, da hier die Beschädigung ja vorsätzlich erfolgt ist.

Er muss die Wohnung so verlassen wie er sie übernommen hat. Das heißt, dass aufgrund seiner Wohnverhältnisse keine Sachen beschädigen darf. In diesem Fall aber muss er dafür sorgen dass die Wohnung nicht an Wert verliert.

So mit muss er eine !baugleiche! ( das heißt gleiches Material, gleiche größe, gleiche Farbe) besorgen und auch die Kosten für die Reperatur zahlen-

Leo99969 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 19:42

Danke für die Antwort. Bringt mich auf jeden Fall weiter.

Die müsste Er nur neu Streichen,wenn das möglich ist.

Leo99969 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 12:25

Danke für die Antwort, aber es handelt sich um Landhaustüren in Echtholz (unlackiert und naturfarben). Das wäre nicht akzeptabel, diese nur neu zu streichen. Zudem sind die Kratzer sehr tief, auf der gesamten Breite der Zargen und teilweise bis zu einer Höhe von einem Meter. Die Ecken der Zargen existieren fast nicht mehr. Diese sind schon richtig rund gekratzt.

Die erste Frage ist doch, ob eine Reparatur der beschädigten Türen möglich ist. Erst wenn das nicht der Fall ist, kann an eine Neuanschaffung gedacht werden.

Mit der Reparatur steht man sich als Vermiter aus folgendem Grunde besser als mit einer Neuanschaffung:  Dann nämlich würde der Abzug "neu für alt" entfallen. Immerhin sind die Türen jetzt schon 14 Jahre alt. Nach meiner Kenntnis pfligt man die Gesamtnutzungsdauer solcher Bauteile mit etwa 50 Jahren anzusetzen und daher müßte der Vermieter 14/50stel der Austauschkosten selber tragen.

Gleiches gilt bei der Terassentür. Insofern ist mir unklar, was mit "zusätzlichen Verschlüssen" gemeint ist.

Leo99969 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 20:12

Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Mit zusätzlichen Verschlüssen meine ich, dass mein Mieter zu dem normalen Türgriff/Türöffner auf dem festsehendem Rahmen der zweiteiligen Terassentür noch zwei Schieber (wie bei Kaninchenställen) angebracht hat. Durch diese zusätzlichen Schieber kann er die Tür zusätzlich verschließen. Eine zusätzliche Sicherung, die überhaupt nichts bringt, da sie absolut lüttich ist. Beim entfernen dieser Verschlüsse bleiben natürlich die Löcher der Schrauben zurück.