Kann JobCenter bei Autoreparatur helfen?
Hallo, ich musste an meinem Auto Ölwechseln und Bremsen reparieren. Das hat 470€ gekostet. Ich bin ein Aufstocker und brauche das Auto um zur Arbeit zu fahren, weil Arbeitsplatz mit ÖPVN oft nicht erreichbar ist. Deswegen die Frage: Ob mir JobCenter dabei helfen kann?
3 Antworten
Da wirst du nichts bekommen, denn du hast deine Reparatur schon aus deinen Ersparnissen bezahlt und somit besteht kein Bedarf mehr.
Hättest du das ganze vorher beim Jobcenter schriftlich und formlos mit einem Kostenvoranschlag für die Reparatur beantragt, wenn du kein Geld für die Reparatur gehabt hättest und somit dein Arbeitsverhältnis gefährdet gewesen wäre, dann hätte die Möglichkeit bestanden ein zinsloses Darlehen zu bekommen.
Danke dir für deinen Stern !
nein da wird das jc nicht weiterhelfen. dazu bist du angehalten geld anzusparen für diese eventualitäten.
Du kannst fragen, ob sie dir einen Kredit geben, den du dann wieder abzahlst.
Selbstverständlich kann es in solchen Fällen einen Kredit geben.
Bekommt man aber nicht immer.
noch einmal: das jobcenter ist keine bank und vergibt somit keine kredite. das tut es nie, tat es nie und wird es nie tun.
§24 SGB II:
Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.
Kommen noch mehr Vermutungen oder magst du endlich mal die Rechtsgrundlage für deine Behauptungen liefern?
ein darlehen ist kein kredit. das sind zwei völlig unterschiedliche sachen. das ist die rechtsgrundlage. ein darlehen kann er versuchen zu beantragen. hier handelt es sich um eine kann-entscheidung. eine autoreparatur gehört nicht dazu u. wird in der regel abgewiesen. hast du sonst noch irgendwelche fragen oder vermutungen?
Das sieht SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen aber anders:
"(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen."
Dann hast du selbstverständlich Recht und alle Urteile zu dem Thema sind komplett falsch, da die Richter Idioten sind und du mehr zu sagen hast.
z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 11 AS 676/15 B ER:
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 24. April 2015 aufgehoben. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache im Rahmen einer freien Förderung nach § 16f SGB II ein Darlehen in Höhe von 2.000 Euro zur Bezahlung des bereits gekauften Pkw zu bewilligen.
Exakt der gleiche Fall wie beim Fragesteller. Aufstocker, Reparatur (hier sogar Kauf) bereits erfolgt. Aber natürlich falsch. Aus Gründen. Weil, ist eben so.
schätzchen, dass ist ein darlehen für ein pkw nicht eine bereits gezahlte reparatur. und noch immer vergibt das jc keine kredite. es ist keine bank. deine antworten sind dummes zeug.
mein ich.
Wir haben nun einerseits Zitate der Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile, auf der anderen Seite deine beleglosen Vermutungen. Der Fragesteller kann sich selbst seine Meinung bilden.
du hast garnichts genannt, nur leeres gewäsch über sachen die mit der sache überhaupt nichts zu tun haben.
Laut meinem letzten Kommentar ist die Diskussion beendet. Der Fragesteller wird sich seine Meinung bilden.
dann diskutier doch nicht und höre auf damit. die sache ist geklärt. jobcenter vergeben keine kredite und für die reparatur bekommt er kein darlehen. damit ist die diskussion beendet.
Man kann sich das Antragsformular für ein zinsloses Darlehn vom JC sogar aus dem www. runterladen.
Was meinst du- handelt es sich dabei um Schreibünungen oder eine Beschäftigungstherapie? Ein Ratespiel für die Mitarbeiter?
Meine Güte, bei Bedürftigkeit handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, selbstverständlich gewähren die Ämter in Notfällen denen ein Darlehn die von den Banken nichts bekommen.
Das du das nicht wahrhaben willst interessiert nicht.
Habe bereits von meinen Ersparnissen bezahlt. Es ist nur etwas teurer als erwartet geworden. Deswegen dachte ich mir, da ich ohne Auto nicht in Vollzeit arbeiten kann, könnte man dann JC um Hilfe bitten. Ich schicke die Rechnung trotzdem ein, vielleicht gibt's auch dafür ein Paragraf, dass ich ein Teil der Kosten vlt bekomme.
Ein zinsloses Darlehn - mehr nicht.
das jobcenter gibt keine kredite. es handelt sich nicht um eine bank