wohnungslos bei welchem Finanzamt melde ich mich
Hallo,
ich arbeite als Kraftfahrer, verlor aber meine Wohnung durch ausbleibende Lohnzahlungen vorheriger Arbeitgeber. Nun will ich aber nicht ganz von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Man muss in Deutschland eine meldeplichtige Adresse vorweisen, für Führerschein oder Finanzamt. Was kann ich tun, ich will weiterhin arbeiten.
Vielen Dank Micha
5 Antworten
Das Finanzamt braucht keine "meldepflichtige Adresse", was auch immer das ist.
Das Finanzamt braucht eine Adresse an welcher die Post ankommt.
Kann man auch schön in § 1 Einkommensteuergesetz sehen, denn dort gibt es neben dem Begriff des Wohnsitz den Begriff des 'gewöhnlichen Aufenthalts':
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
Arme Socke, das tut mir echt leid. Ich bin leider kein Experte, aber ich würde mich beim gleichen Finanzamt melden wie bisher, allerdings mit einer schriftlichen Mitteilung über die Wohnungslosigkeit. Die werden Dir dann schon sagen, ob nun ein anderes Finanzamt zuständig ist. Auf jeden Fall eine Möglichkeit hinterlassen,wie man Dich erreichen kann, also handy-nr. wenn du hast. Hast Du denn jemanden, bei dem Du derzeit unterkriechen kannst ? Diese Adresse könntest Du auch als "vorübergehende" angeben.
Ich verstehe Dich - aber lass es nicht zu sehr an Dich ran und bewahre Deinen Stolz. Es geht inzwischen vielen Menschen so, wir krebsen auch immer an der Insolvenz rum. Diese Existenzangst ist fürchterlich, zumal, wenn man ganz unschuldig daran ist. Die Gartenparzelle ist zwar verboten, jedoch wird Dich hier keiner rausschmeißen, so lange Du es nicht zu sehr propagierst. Notfalls gibt als Postadresse irgendeinen vertrauenswürdigen Bekannten in Deiner Nähe an. Der Zustand sollte ja nicht dauerhaft sein. Ich wünsch Dir alles Glück der Welt.
Mein Arbeitgeber braucht ja auch ein zuständiges FA.
Dein Arbeitgeber braucht lediglich deine Steueridentifikationsnummer. Die Lohnsteuer führt er an das für ihn zuständige Finanzamt ab und nicht an das Finanzamt, das für dich oder seine anderen Arbeitnehmer zuständig ist.
Was willst du denn vom Finanzamt? Deinen Betrieb hast du da, wo du den Mittelpunkt deiner Geschäftsführung hast, deinen steuerlichen Wohnsitz hast du am Mittelpunkt deiner Lebensführung.
Das FA will etwas von mir. Und sorry, ich muss ja Steuern zahlen.
An die Gemeinde wenden, die müssen dir eine Unterkunft stellen.
Eltern, Geschwister, Freunde?
Bin derzeit in der Gartenparzelle. Nur dahin ummelden geht in Deutschland nicht. Meine Mutti ist vor einem Jahr verstorben, Vati nicht bekannt.
Danke für den Tipp, an das FA einfach zu schreiben. Mein Arbeitgeber braucht ja auch ein zuständiges FA. Ich bin ziemlich kopflos deswegen. Ich komme mir inzwischen wie ein Verbrecher vor, nur weil ich keine Miete zahlen konnte. Im gepachteten Garten ist es sogar verboten zu bleiben. So ein Polizeistaat.