Lohnsteuerbescheinigung nicht bekommen von AG nach Beendigung d. Arbeitsverhätlnisses

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Hallo,

ja, du kannst rechtliche Schritte einleiten! Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir sowohl für das abgelaufene Jahr als auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorzulegen:

*Nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres, hat der Arbeitgeber auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung insbesondere folgende Angaben zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung - § 41b EStG:

  • Beschäftigungsdauer
  • steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (einschließlich Sachbezüge)
  • einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung
  • Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • bestimmte steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmale auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.*

Rechtliche Grundlage hierfür ist das Einkommensteuergesetz (EStG), hier nochmal nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/

Der Abgabetermin für die Steuererklärung von Privatpersonen war der 31. Mai 2013. Nur Personen, deren Steuererklärung von einem Steuerberater er- ledigt werden, können darüberhinaus abgeben. Somit befindest Du Dich jetzt schon - aufgrund der Nachlässigkeit dieses Arbeitgebers - im Verzug. Setze Dich unter Angabe Deiner Identifikationsnummer (alt: Steuernummer) mit Deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung und erkläre denen den Sachverhalt, damit Du Zeit gewinnst. Danach fordere Deinen Arbeitgeber per Einschreiben noch einmal auf, Dir die Lohnsteuerbescheinigung zuzusenden. Man kann diese Bescheinigungen auch manuell ausfüllen, wenn denn das Programm versagt.