Finanzamt: Darf ich das schwärzen?

2 Antworten

Auf keinen Fall, gerade diese Daten sind ja für das Finazamt der Beweis, daß Du diesen Kunden etwas verkauft oder Dienstleistungen erbracht hast. Das müssen die ja auch nachprüfen können. Die können durchaus auch mal dort nachfragen. Ansonsten könnten die Rechnungen ja auch gefälscht sein.

Natürlich nicht. Wenn das FA diese Rechnungen sehen will, sind sie in unveränderter Form vorzulegen. Wie sonst soll denn anders die Richtigkeit der Angaben geprüft werden?

Holiboi 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 16:18

Hmm dachte Datenschutz gilt auch für meine Kunden

FordPrefect  19.05.2021, 16:22
@Holiboi

Aber doch nicht gegenüber derm FA als Prüfbehörde.

Zudem macht das FA stichpunktartig auch Überprüfungen bei der FiBu der aufgeführten Kunden, um sicherzustellen, dass die Rechnungen auch authentisch sind.

123dieanni  19.05.2021, 18:37
@Holiboi

Datenschutz und Finanzamt widerspricht sich.

Holiboi 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 19:31
@123dieanni

Wie jetzt