Negativbescheinigung?

4 Antworten

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Beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, beispielsweise bei Grundstücken, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, oder bei Grundstücken, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen.

Die Negativbescheinigung bedeutet, dass die Kommune vom gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht.

Generell hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Die Negativbescheinigung sagt aus, dass sie darauf verzichtet.

Mitschi782 
Beitragsersteller
 18.02.2022, 12:23

gibt es Gründe / Besonderheiten weswegen die Gemeinde drauf verzichtet/ nicht drauf verzichtet?

sassenach4u  18.02.2022, 12:32
@Mitschi782

Ja, wenn sie den Grund und Boden vlt, verwerten möchte für ein Baugebiet, ein Bauvorhaben der Stadt. Dann nehmen sie es in Anspruch.

Kleidchen2  18.02.2022, 12:53
@Mitschi782

Das Vorkaufsrecht gibt der Gemeinde die Möglichkeit, steuernd in die Landnutzung einzugreifen. Das wird aber nur selten genutzt.