Nebenverdienst durch verschiedene Dienstleistungen?Geht das legal? Kleingewerbe anmelden?
Guten Tag,
Mein Freund würde gerne etwas Geld nebenbei verdienen und ist auf Seiten wie z. B. myhammer, ServiceJobber u. Ä. gestoßen. Auf diesen Seiten können die unterschiedlichsten Dienstleistungen angeboten werden, darunter z. B.: Laminat verlgenen, Keller entrümpeln, tapezieren... Also wenn ich es richtig verstanden habe darf ich nicht einfach so Dienstleistungen anbieten, da es dann Schwarzarbeit wäre auf manchen Seiten stand jedoch das es bis zu einem gewissen Umsatz wohl möglich wäre…??? Was ist nun korrekt? Muss man ein Kleingewerbe anmelden oder gibt es andere Möglichkeiten? Darf denn jeder einfach ein Kleingewerbe anmelden? Also ich meine kann ich hin gehen und ein Gewerbe anmelden und dann einfach alles was ich kann anbieten? Oder darf man da wenn nur spezifisch eine bestimmte Sache anbieten? Außerdem habe ich auch gelesen, dass man für viele Dienstleitungen einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterbrief) haben muss.Für welche Dienstleistungen gilt dies?Gibt es da etwas wo ich das ganz genau nachlesen kann was man darf und was nicht?Kann ich nur dann ein Kleingewerbe anmelden wenn ich den nötigen Befähigungsnachweis habe?Gibt es die Möglichkeit seine Dienste auf legale Weise in Zeitung und/oder Internet anzubieten und dafür Geld zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Meisterbrief muss man m.E. nur für Elektroarbeiten haben.
Ansonsten kann man seine Dienste anbieten, wenn man die Arbeit auch kann und nicht nur ein Laie ist. Denn für Pfusch bezahlt keiner.
Jeder kann ein Kleingewerbe anmelden, oft ist es jedoch so, dass der Arbeitgeber unterrichtet werden muss wenn man einen Nebenjob annimmt, muss man mal in den Arbeitsvertrag schauen.
Gibt viele, die auch in der Tageszeitung ihre Dienste anbieten: Maler, Tapezierer, Fliesenleger...
Man meldet entweder ein Gewerbe an oder lässt sich auf 400 € Basis bezahlen, denn die privaten Auftraggeber können ja 20% der Lohnkosten von der Steuer absetzen und das geht nur, wenn der Auftragnehmer offiziell arbeitet - mit Rechnung.
Rein steuerlich gesehen muss man sich nicht vorher anmelden (beim Finanzamt), man muss die Einkünfte dann nur ordnungsgemäß erklären. Schwarzarbeit wäre es hier nur, wenn es nicht erklärt wird, da die Leistungen ja selbständig und nicht im Rahmen eines verschleierten Angestelltenverhältnisses erbracht werden sollen.
Was das Gewerbe betrifft, so ist dieses jedoch in aller Regel meldepflichtig beim zuständigen Gewerbeamt. Wenn man dies versäumt, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Ein "Kleingewerbe" in dem Sinne gibt es nicht. Meist soll damit die sogenannte Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuerrechts gemeint sein. Diese besagt, dass die Umsatzsteuer bis zu einem jährlichen Umsatz von derzeit 17.500 EUR nicht erhoben wird. Die Einkommensteuer berührt das nicht. Bei der Gewerbesteuer ist ein Gewinn bis zu 24.500 EUR steuerfrei.