Darf man öffentlich Iphone-Reparaturen anbieten (Kleingewerbe) ohne Qualifikation?
Hallo,
ein Freund kann Iphones und Ipads reparieren. Er hat sich das selber beigebracht und kann es perfekt! Nun möchte er ein Kleingewerbe anmelden. Ist es Strafbar die Reparatur öffentlich anzubieten ohne jegliche Qualifikationen? Kann Apple einen da belangen o.ä.? Natürlich würde er nach der Reparatur keine Garantie aussprechen/gewähren und darauf hinweisen, dass die Garantie verfällt sobald das Handy geöffnet wird. Wäre super, wenn sich da jemand auskennt und mir (meinem Freund) helfen kann.
Danke und Gruß
6 Antworten
Also entgegen der ganzen Antworten bisher wer denn sein Handy zu "so einem Typen" bringt, kann ich nur antworten: (Fast) jeder.
Ich selbst hatte seit 2010 bis vor einigen Wochen eine derartige Werkstatt und mir ist die Bude wortwörtlich eingerannt worden, da ich im Umkreis von 20km die einzige iPhone Werkstatt hatte. Ich hatte sogar mit Mediamarkt hier in der Stadt eine Partnerschaft. Man muss sich einfach gut anstellen, ehrliche Arbeit machen und entsprechend seriös rüberkommen. Mundpropaganda ist die beste Werbung :)
Die IHK hat sich dabei nicht quergestellt und auch mit anderen Ämtern hatte ich keine Probleme, obwohl ich keinerlei (belegbare) Qualifikationen hatte.
Das Einzige was ich allerdings beachten musste, war die Tatsache, dass ich keine Lötarbeiten durchführen darf. Ich bin beim Finanzamt lediglich als "Teiletauscher" gemeldet.
Eine Haftpflichtversicherung ist allerdings ebenso Pflicht ;)
Ich hoffe ich konnte helfen.
es gibt viele kleine telefonshops, die Displays für weniger Geld austauschen als es die Originalshops machen. Was man dabei beachten muss ist, dass sobald ein nicht zertifizierter Laden en i-phone oder Galaxy "repariert" verliert der Besitzer alle Garantien die auf dieses Gerät laufen. Sogar dann, wenn nur das Display ausgetauscht wurde. dein Freund wird also Probleme haben, Kunden zu finden, die dieses Risiko eingehen, denn wenn er Mist baut, ist er selbstverständlich haftbar zu machen, denn wer seine Arbeitsleistung verkauft, muss diese korrekt abgeben.....
denn wenn er Mist baut, ist er selbstverständlich haftbar zu machen,
Genau! Und das kann er auch durch AGB nicht ausschließen.
Natürlich würde er nach der Reparatur keine Garantie aussprechen/gewähren
Und was meint dein Freund, wer würde dann sein Handy bei ihm reparieren lassen?
Klar, die Firmen lassen ihre Handys bei irgeneinem Laien reparieren.
Der soll mal mit der Träumerei aufhören ...
Natürlich würde er nach der Reparatur keine Garantie aussprechen/gewähren
Er muß selbstverständlich die Gewähr für seine Arbeit übernehmen.
Ja. Nein. Nein.
Betriebshaftpflichtversicherung wäre aber ratsam.
er meint, dass es Privatpersonen sind oder evtl. sogar Firmen die ihre Diensthandys reparieren lassen wollen.