Darf man als Gewerbe Betreibender kostenlose Dienstleistungen anbieten?
Darf man, wenn man ein Gewerbe betreibt, kostenlose Dienstleistungen anbieten?
Also wenn man zum Beispiel eine Werkstatt hat, darf man dann zum Beispiel kostenlose Bremsenchecks oder ähnliches anbieten? Also das man die kostenlos die Bremsen der Kunden nachschaut, ob die noch OK sind?
Es geht nicht um Reparaturen oder so, sondern lediglich um einen Check.
Ist sowas rechtens?
10 Antworten
Selbstverständlich darfst du das. Das ist deine Möglichkeit, dich von der Konkurrenz abzuheben. Natürlich muss man sich immer dessen bewusst sein, dass kostenlose Leistung auch etwas kosten - nämlich dich deinen Gewinn. Bei kleineren Sachen kann das als Marketingmaßnahme durchaus sinnvoll sein. Betone die kostenlose Leistung dann gegenüber den Kunden aber ruhig auch, ganz gemäß dem Motto "Tue Gutes und rede drüber". Wir haben mal eine Serie über klassische Werbemittel geschrieben - vielleicht ist da ja auch was für dich dabei: http://www.gruenderlexikon.de/blog/series/konventionelle-werbetrager-fur-existenzgrunder/
Mach das mal , die gehen zu dir zu einem kostenlosem Check gehen aber zur Reperatur wo anderst hin..
Kostenlos ist erlaubt.
Wenn der Kunde dann aber freiwillig für diese Leistung zahlt, ist es eine gewerbliche Einnahme.
Natürlich darf man das.
Nur ist man blöde, wenn man kostenlos arbeitet.
Darf darf schon,allerdings sollte das seine Grenzen haben. Denn das Finanzamt kann einem Firmenchef dann mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Das wäre z.B. der Fall,wenn ein Chef auch noch Kosten für das Geschäft beim Finanzamt geltend macht,aber keine Einnahmen vorweisen kann,auf die er Umsatzsteuer zahlen muss. In gewissem Rahmen wird das vom Amt ja noch akzeptiert,aber auf Dauer stößt das dem Amt sauer auf. Heißt praktisch: Du darfst zwar kostenlose Bremsenchecks machen,allerdings solltest du die Bremsenreparatur zumindest anbieten,optimalerweise auch noch welche ausführen...