Kleingewerbe als Gerüstverleih?

3 Antworten

Als Verleiher brauchst Du keinen Meisterbrief, wie Du sicher selbst weißt. Verleiher kann jeder werden.

Du bist jedoch für die Sicherheit / einwandfreie Beschaffenheit Deiner Leih-Gerüste verantwortlich. Wenn da jemand aus 10 Meter Höhe runterfällt und sich verletzt oder zu Tode kommt, weil das Gerüst nicht in Ordnung war, hast Du ein großes Problem.

Beda0815 
Beitragsersteller
 20.10.2017, 23:17

Ja das ist mir bewusst das wenn was passiert ich dran bin . Aber kann ich zum Gewebe Amt gehen und mich direkt als Gerüstverleiher anmelden oder muss ich das anders anmelden z.b Baubedarfverleih 

Das solltest du bei deiner Handwerkskammer erfragen !

Du kannst kein Kleingewerbe anmelden, da es das nicht gibt. Das Gewerberecht kennt kein Kleingewerbe.

Das was du meinst ist wohl die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft nur die Umsatz ( Mehrwert)Steuer.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser reglung unberührt.

Nutzt du diese Reglung, so bist du bis zu einem Jahresumsatz ( nicht Gewinn) von der MwST zahlung freigestellt.

Das bedeutet für dich, du darfst auf deinen rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du darfst deine verausgabte MwST für Betriebskosten beim Finazamt nicht geltend machen.

Da du sicherlich überwiegend gewerbliche Mieter hättest, ist es sehr schlecht diese § 19 UstG reglung zu nutzen. Denn die meisten gewerblichen sind Umsatz( Mehrwert) Steuer pflichtig.

Diese würden dann genau so wie du auf der MwST sitzen bleiben, da sie diese nicht geltend machen können.

Und deshlab wird kaum ein gewerblicher bei dir die Gerüste mieten wollen.

In deinem Fall wäre die Kleinunternhmerreglung nach § 19 UstG mehr als schlecht.

Und bedenke auch: du bist für die ordnungsgemäße Prüfungen und Sicherheit deiner verliehen Gerüste verantwortlich.