Nebenkostenabrechnung Formel?
Gibt es irgendwo eine Definition bzw. eine Formel in BW, wie eine Nebenkostenabrechnung mit Heizkosten, Warmwasserkosten und Betriebskosten zu erstellen ist? Die Nachzahlung ist zu hoch, leider kann ich das so nicht nachvollziehen, da die einfach mit irgendwelchen Werten rechnen.
Als Beispiel wird bei den Betriebskosten die Kosten für das Wasser so gerechnet, indem Gesamtkosten für das ganze Haus genommen wird, danach wird durch die Gesamteinheit geteilt, daraus ergibt sich dann der Einheitspreis und dieser wird dann mit unser Verbrauch multipliziert. Also z. B. für Wasser:
Gesamtkosten / Gesamteinheit = Preis je Einheit in EUR
Preis je Einheit in EUR x Ihre Einheiten = Ihre Kosten in EUR
Das mag stimmen, jedoch wo ist das definiert, dass das so gerechnet werden muss? Und woher kommen die Gesamtkosten? Also beispielsweise der Preis für das Wasser. 1 Liter 30 Cent oder so was in der Art.
3 Antworten
Das mag stimmen, jedoch wo ist das definiert, dass das so gerechnet werden muss?
Im BGB
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten(1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Und woher kommen die Gesamtkosten? Also beispielsweise der Preis für das Wasser. 1 Liter 30 Cent oder so was in der Art.
Vom Versorger.
Du hast übrigens das Recht beim Vermieter die Belege die der Abrechnung zugrunde liegen einzusehen.
Eigentlich muss das ganz klar aus deiner Betriebskostenabrechnung hervorgehen, anhand welcher Parameter deine Betriebskosten berechnet werden und wie sie sich zusammensetzen. Ungefähr so, wie du das aufgelistet hast.
Z.B.
den Preis für Wasser + Abwasser setzt die jeweilige Kommune fest - Preis für m³.
Die Berechnung für Heizkosten hängen von der Art der Energie und der Berechnungsbestimmungen der Heizkostenverordnung bestimmt .
Müllgebühren werden nach der Anzahl der Hausbewohner bestimmt.
Und Versicherungen werden über Quadratmeter umgelegt.