Jobbike trotz Lohnpfändung?

1 Antwort

Dein Arbeitgeber wird dem Gläubiger mitteilen, daß Dein Lohn nicht pfändbar ist.

Gleichzeitig sollte er in der Lage dazu sein, Deinen vermutlichen Anteil am Fahrradleasing von Deinem Gehalt abzuziehen, sofern die Lohnpfändung rechtlich nicht höherwertig ist.

Wenn Du aber unterschreibst, daß der AG Deinen Anteil am Fahrrad von Deinem Geld abziehen darf, sollte das m.E.n. gehen.

Ansonsten sehe ich nicht, wo hier das Problem liegt?