Nebengewerbe, muss man Rechnung schreiben?
Ich wollte ein kleingewerbe für Internetverkauf anmelden und habe eine Frage, wenn man ein Kleingewerbe/Nebengewerbe hat, muss man dann jedem eine Rechnung von alleine zuschicken, der etwas gekauft hat? Oder nur demjenigen der eine verlangt?
da beispielsweise gewerbliche Händler auf Flohmärkten nie eine Rechnung schreiben, oder anbieten.
3 Antworten
Eine Rechnung ist in den meisten Fällen gegenüber privaten Käufern auch auf Nachfrage nicht erforderlich. Auf Verlangen muß der Verkäufer allerdings eine Quittung ausstellen.
Die Regelungen zur Quittung findest Du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__368.html
Und zur Rechnung hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Ab einem Betrag von über 150,00 EUR braucht man eine ordentliche Rechnung, sonst reicht eine einfach Quittung oder Kassenbeleg.
Oh stimmt. Danke fürs klarstellen ;)
aus Gründen der Nachvollziehbarkeit für die eigene Steuer sollte pro Vorgang eine Rechnung erstellt werden. ob der Kunde diese braucht oder nicht, ist irrelevant.
ok das hat mir gut geholfen, danke! ich muss die also nciht von alleine anbieten, sondern nur eine rechnung für die eigenen unterlagen erstellen, oder?
yup
diese Grenze gilt nur für den Vorsteuerabzug .....
Fragesteller will aber wissen, ob ER Rechnungen schreiben soll / muß / kann / darf