Hallo,
ich hoffe ich kann hier meine Situation und die daraus resultierende Problematik im folgenden klar genug darstellen ohne dass wichtige Angaben fehlen. Sollte dies der Fall sein macht mich bitte darauf Aufmerksam. Ich werde die Angaben schnellstmöglich ergänzen.
Ich bin Hauptberuflichin einem Handwerksbetrieb angestellt. Jahresbruttoeinkommen ca. 16.320,00 €/ Netto 12.178,68€
Jetzt hatte die Möglichkeit, in unbezahltem Urlaub meiner Hauptberuflichen Tätigkeit, über die letzte Woche einmalig 2700€ zu verdienen. Dafür muss ich eine Rechnung stellen/schreiben.
Da ich mich schnell entscheiden musste, von einem Tag auf den anderen, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen konnte ich mich nicht vorher Informieren wie ich jetzt verfahren muss. Ich ging davon aus dass ich dann im Nachhinein ein Nebengewerbe anmelden würde und damit wäre die Sache gegessen.
Ich hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und nun steht warscheinlich ein Arbeitgeberwechsel bevor und dieser neue Arbeitgeber möchte nicht dass ich ein Nebengewerbe habe. Ich müsste also das Gewerbe anmelden und gleich, in ca. 2-3 Monaten, wieder abmelden. in dieser Zeit werde ich keine weiteren einnahmen aus dem Nebengewerbe haben. Das bedeutet ja dass ein Gewerbe im Grunde nicht gillt da keine Nachhaltigkeit besteht.
Jetzt ist die Frage ob ich das ganze (einmaliges Nebeneinkommen) auch ohne Gewerbeanmeldung ordentlich versteuern und eine Rechnung stellen kann?
Inzwischen war ich 2x beim FA und habe einmal dort angerufen und jedes mal unterschiedliche Aussagen erhalten.
Aussage 1: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.
Aussage 2: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben und ein formloses Schreiben ans FA schicken in welchem ich über diese Nebeneinkünfte informiere. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.
Aussage 3: Eine Rechnung von Privat ist nicht möglich. Ich muss ein Nebengewerbe anmelden um eine Steuernummer zu erhalten welche auf JEDE Rechnung gehört.
Welche der Aussagen trifft auf mich zu bzw welche Regeln werden in meinem Fall angewendet?
Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?
Ich habe mich natürlich schon durch sämtliche Foren gelesen und bis jetzt keine eindeutige Aussage gefunden nach welcher ich guten Gewissens handeln kann.
Sollte ich jetzt bei dieser Recherche etwas übersehen haben bitte ich um Entschuldigung, mir schwirrt mitlerweile der Kopf von den vielen, gegensätzlichen Angaben.
Für die Hilfe im vorraus vielen Dank!!
diese Grenze gilt nur für den Vorsteuerabzug .....
Fragesteller will aber wissen, ob ER Rechnungen schreiben soll / muß / kann / darf