nebeneinkommen bei privatinsolvenz
MUSS MANN BEI EINER PRIVATINSOLVENZ,SEINE GESAMTEN Nebenverdienst (nebentätigkeit freiberuflich oder 400 Euro )abgeben oder kann mann für sich einen Teil behalten
5 Antworten
Ich habe ebenfalls Nebeneinkünfte und bin in der INSO. Also es ist ganz einfach: Du musst alle Einkünfte,egal,welcher Art beim Treuhänder angeben/einreichen. Dort wird geprüft,was Du gemäß Deiner Pfändungsgrenze "über" hast. Bei 1 Person (ohne Family)sind das knappe 1.000 € Netto. Das darüber bzw. ein Teil davon gemäß der Tabelle wird Monat darauf von Dir abgefordert.Du musst es dann dem Treuhänder überweisen."Versteckte" Gewinne/Einkommen sind in der INSO "tödlich" - außerdem werden ja Deine Kontoauszüge jeden Monat sowieso vom Treuhänder durchgescheckt! Sei froh,wenn Du was abgeben kannst,denn dann kriegen Deine Gläubiger wenigstens etwas von dem wieder,was Du ihnen schuldest!
Na ja! Wer ist schon froh, wenn er was abgeben muss? Wenn Du z. B. von einer Bank mal richtig über den Tisch gezogen wurdest....da bin ich richtig froh, dass die keinen Cent mehr bekommen. Ist sowieso alles längst rückversichert und abgeschrieben...
Nicht nur MANN, sondern auch FRAU muss während der Wohlverhaltensperiode sämtlich Einkünfte angeben.
Sonst wars das mit der Restschuldbefreiung für die nächsten zehn Jahre!
Du musst auf jeden Fall mit dem Insolvenzverwalter sprechen. Möglich, daß Du einen Teil behalten darfst. Aber wenn Du nichts unternimmst und es kommt raus, ist Dein Insolvenzverfahren futsch. Dann hast Du richtig ein Problem.
du mußt alles angeben...jeden euro den du verdienst...würde ich dir auch dringend raten...
Ja und zwar MANN und Frau muss das angeben. denn es sind Einkünfte!!