Bei Privatinsolvenz,bekomme ich die Steuerrückzahlung?
Hallo ,mein Mann und ich sind seit fast einem Jahr in der Privatinsolvenz. Da er arbeitet machen wir auch immer die Steuererklärung,und bekommen auch immer was wieder nur leider sehen wir nix von dem Geld ist es richtig das die Gesamte Rückzahlung dem Treuhänder zukommen darf?Ich habe mal gehört nur ein teil davon. Kennt sich jemand damit aus? Liebe Grüsse Mandy
9 Antworten
Wenn man sich so die Antworten, insbesondere die ganz frühen, durchließt ... oh je
Daher ein Zitat aus dem dicken Buch, übersetzt in hoffentlich verständliches Normaldeutsch:
Die Steuererstattung ist n i c h t Teil des Arbeitseinkommens und deshalb im Insolvenzverfahren massezugehörig, sie unterliegt als (Neu)Vermögen dem Insolvenzbeschlag und wird zur Insolvenzmasse gezogen.
Das ändert sich jedoch für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase, da mit Aufhebung des Insolenzverfahrens auch der Insolvenzbeschlag wegfällt und der Schuldner wieder über sein Vermögen/Neuvermögen verfügen kann, mit Ausnahme einer hälftigen Erbschaft und der von der Abtretung des Treuhänders erfassten pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis.
Da die Steuererstattung eben nicht Teil des Arbeitseinkommens ist, wird diese Erstattung in der Wohlverhaltensphase auch nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und verbleibt dann beim Schuldner, sofern nicht auch das Finanzamt Insolvenzgläubiger ist und eine Aufrechnung betreibt.
Ob und wie weit rein steuerrechtlich durch Einträge in der Lohnsteuerkarte oder getrennter Veranlagung auf die Erstattung Einfluss genommen werden kann, sei mal dahingestellt.
Absoluter Kracher sind Aussagen wie: Es muss alles dafür getan werden, die Insolvenzgläubiger zu befriedigen und deshalb ist auch alles pfändbar.
Nein, es muss nicht! In der Wohlverhaltensphase ist die Vermögensbildung durchaus wieder möglich und Zahlungen außerhalb der vom Treuhänder eingezogenen pfändbaren Beträge an einzelne Insolvenzgläubiger sogar eine Verletzung der Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren.
Ganz besondere Kracher sind Aussagen wie: Wie die Leute das früher gemacht haben, als es sowas noch nicht gegeben hat.
Ja wissen Sie, früher, ich meine so ganz viel früher, noch viel viele hundert Jahrzehnte bevor die Menschen in unseren geografischen Breiten sich von einem primitiven Häufchen Elend zum Volk der Dichter und Denker entwickelt haben, gab es bereits (vor)denkende Völker, die den Sinn einer (Rest-)Schuldbefreiung längst erkannt und praktiziert haben. Aus gutem Grund! Sein wir also alle froh, nun endlich in unserer Entwicklung dort angekommen zu sein, wo unsere urzeitlichen Vorfahren schon längst angekommen waren. Oder wollen wir auf alle Ewigkeiten ein Häufchen Elend bleiben ?
§ 1 InsO - Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Alternative? Bis ans Lebensende juristisch verfolgen, wirtschaftlich diskriminieren und sozial auszugrenzen?
hallo ....mann sollte auch immer mit bedenken das die anfänglichen zahlungen immer für die eigentlichen kosten des insolvenzverfahrens genutzt werden.wie zum beispiel die kosten die entstehen durch diverse bürotechnische dienstleistungen wie beurkundungen und die bearbeietenden kosten des eigentlichen insolvenzverwalters. diese gehen selbstredent zu lasten des schuldners, diese sollten im normalfall um die 2000 euro liegen. deshalb ist es eigentlich von vorteil wenn vor der wohlverhaltensphase des geld von der eikommensteuererklärung einbehalten wird. denn sonst startet mann ja irgendwann gleich wieder mit schulden in ein neues leben wenn mann mit der pi fertig ist....lg rini...
für zu erwartende steuererstattungen gelten nun mal dieselben regeln wie für ein jedes zusätzliches, d.h. dadurch höheres einkommen. der anzurechnende prozentsatz bei der neuen dadurch entstehenden verpflichtungssumme muss abgegeben werden, der anteilige freie prozentsatz sollte frei zur verfügung stehen.
Ja, das ist völlig korrekt, den ihr habt ja Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die beglichen werden nüssen
DH
Frage deinen Insolvenzverwalter, oder schau mal hier: http://www.ra-franzke.de
Das ist ein sehr interessanter link. Hier steht, ich Zitiere: "...in der Wohlverhaltensperiode stehtdie Steuererstattung wieder Ihnen zu." Das wiederspricht sicherlich den obigen Antworten, oder nicht? Ich denke ein Gespräch mit der/dem Treuhänder/in ist angesagt für dieses Thema, den irgendwo haben Menschen in der Privaten Insolvenz ein Recht auf eine objektive Auskunft die verwertbar ist.
wie lange sich ein Insolvenzverfahren streckt, lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann schon mal in ein paar Monaten durch sein. Als Mittelwert wird man wohl 12 - 18 Monate ansetzen. 4 Jahre und länger kam auch schon vor.
Nun, das sage mal dem, der aufgrund solcher Insolvenzverfahren auf seinen Forderungen sitzen bleibt. Ausserdem leben die beiden erst im ersten Jahr der Insolvenz.
LG
Wieselchen