Kleingewerbe Namen ändern?
Hallo, ich möchte bei meinem Kleingewerbe den Namen ändern. Momentan heißt er wie folgt: Vorname Zuname Motorsporthandel. Muss ich diesen irgendwo ändern lassen?
4 Antworten
1. Es gibt kein Kleingewerbe. Es gibt nur die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Und das ist ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe.
2. Wenn du dein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet hast, dann heißt dein Betrieb so wie DU ! Du darfst im Tagesgeschäft einen Fantasienamen nutzen, rein rechtlich bist du aber mit dem Betrieb identisch und deshalb ist der korrekte Betriebsname Dein Name.
Auf den Rechnungen muss ja deine Steuernummer stehen. Darüber bist du immer zu identifizieren.
3. Wenn du offiziell einen anderen Namen verwenden willst, musst du dich beim Handelsregister als "eigetragener Kaufmann" eintragen lassen.
Zum einen Es gibt kein Kleingewerbe. Diesen Begriff kennt das Gewerbegesetz nicht.
Du hast ein Gewerbe und fertig.
Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.
Das ist eine steuerechtliche Angelegenheit und bezieht sich nur auf die MwST, wobei du bis zu einem jahresumsatz von 17.5.000€ von der MwST Zahlung befreit bist, bzw vom FA nicht evon dir eingezoogen werden. Du dardfst auch deine verausgabte MwST nicht geltend mach und du darfst auf deinen rechnungen auch die MwST nicht extra ausweisen.
Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser reglung unberührt.
Als Einzelunternehmer, muss in deinem Firmennamen dein kompl. Vor - u. Zuname erscheinen, sowie die Art des Gewerbes.
Willst du als Einzelunternehmer deinen Namen ändern, so musst du das nirgends melden. (Eine Info an das zuständige Gewerbeamt wäre sinnvoll)
Ich gehe davon aus du sprichst von einer Einzelunternehmung. In diesem Fall ist mein Kenntnisstand, dass die Firmenbezeichnung zwingend Vor- und Zunamen enthalten muss, sowie optional eine Angabe des Geschäftsinhalt.
Nach meinem Wissen muss eine Änderung nicht gemeldet werden (da die Änderungen ja ohnehin ob der engen Vorgaben nur marginal sein kann), sofern der Geschäftsinhalt sich nicht verändert. Aber dies kurz per Mail dem zuständigen Gewerbeamt mitzuteilen, dauert evtl. 5min und sichert dich gegen gefährliches Halbwissen im Internet ab - wo ich mich in diesem Fall ebenfalls einreihe. ;-)
Es GIBT KEIN Kleingewerbe! Entweder du hast ein Gewerbe oder du hast keins.