Nachträglich einen zweiten Vornamen eintragen lassen?

6 Antworten

mal abgesehen von der möglichkeit, kann ich dir nur dringend davon abraten: du wirst ständig probleme mit formularen und sonstigem papierkram haben, weil die vorgegeben kästchen nicht für die vielen buchstaben ausreichen, wenn du den namen MÜNDLICH angeben mußt, kommt IMMER die frage, ob da ein bindestrich zwischen muß, oder nicht. kurz gesagt ES NERVT! ich habe sowas und wäre froh, wenn das nicht so wäre.

Du kannst einen gut begründeten Antrag beim Regierungspräsidium stellen. Die Namensänderung kostet um die 250€. Eintrag als "Künstername" ist möglich, z.B. "Udo Jürgens" oder "Friedrich, genannt Fritz.

ich denke nicht ,denn die eltern gaben dir den namen und er ist nicht angeheiratet,wo man beide namen behalten kann ,oder nach einer scheidung ,den mädchennamen wieder anehmen kann,sondern du bist so getauft und kannst nicht irgend einen rufnamen dazu nehmen . wenn das jeder so einfach könnte,würde es vor betrügern nur so wimmeln(telefonverträge-bestellungen-usw. ,bekomme ich niergends mehr was auf bestellung ,die ich als matina mustermann gemacht habe und heiße aber marina janina mustermann,bestelle ich einfach auf janina muster....,geht ja ,weil ich so heiße und die anderen wissen dies ja nicht) das sind nur beispiele ,wie das funktionert und deshalb kann ich mir das nicht so vorstellen ,das es gehen soll mit dem namen. wenn doch ist ja gut für dich ,aber ich wünsche dir viel glück

Das geht nicht. Deine Eltern haben den Namen für dich festgelegt, und so bleibt er auch. Du kannst es zwar probieren, mit einem richtig guten Grund mag das gehen, aber mach dir da keine Hoffnungen. Ruf auf der Gemeindeverwaltung an und frage dort nach, wer dafür zuständig ist. (Bei uns in der Gegend ist es meist das Standesamt). Dort kannst du dich dann erkundigen, welche Chancen zu hast. Aber wie gesagt, sie werden gering sein.

Stupor  26.02.2015, 19:55

Blödsinn, natürlich kann jeder, auch Kinder ihren Namen ändern bzw. Namen hinzufügen. Nur die Gründe dafür sind in den meisten Fällen nicht ausreichend so dass die meisten Anträge abgelehnt werden. Hier mehr dazu: http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/namensaenderung unten

Einen weiteren Vornamen eintragen lassen war zumindest früher möglich.

Bei mir war das so - vor über 40 Jahren. Ich habe den nachträglich eingetragenen Namen als Rufname vorangestellt bekommen (damals von meinen Eltern ... ich war noch nicht in dem Alter meinen Wunsch selbst äußern zu können). Mein alter erster Vorname rutschte dann an die zweite Stelle.

MissVampire 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 20:16

Viel viel Aufwand/kosten waren damit ungefähr verbunden? danke für die schnelle antwort!

MissVampire 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 20:19
@MissVampire

*wie viel

aetnastuermer  09.01.2012, 12:12
@MissVampire

Wenn beide Vornamen von Anfang an eingetragen waren, kostet die Umwandlung des Rufnamens von einem auf den anderen Vornamen überhaupt nichts, nur eine formlose Meldung beim Einwohnermeldeamt, damit auf Anschreiben nur der neue Rufname in der Adresse erscheint. Bei der Wahl eines neuen Vornamens werden in dem Verfahren zur Namensänderung bezüglich dem wichtigen Grund die gleichen Kriterien zugrunde gelegt wie bei einer Familiennamensänderung. Es wird also nicht einfach sein . . .

MissVampire 
Beitragsersteller
 09.01.2012, 18:26
@aetnastuermer

ich habe gelesen, dass man aus religiösen gründen eine Chance auf änderung des vornamens hat. Mein eigentlicher name bedeutet "Gott ist gnädig" ich habe aber nichts mit der kirche am hut und glaube nicht an gott, bin in der kirche, weil mir erst vor zwei jahren , also nach meiner konfirmatiion klar geworden ist, dass ich mit der ganzen kirche/gott sache nichts am hut haben will.. sobald ich 18 bin, trete ich aus der Kirche aus. Reicht das wohl als begründung? am liebsten würde ich meinen vornamen ja ganz ändern lassen, aber ich glaube nicht, dass meine eltern das erlauben, deswegen würde mir ein zweitname, mit dem ich mich identifizieren und auch überall vorstellen kann sehr helfen. also: meint ihr ich habe mit der begründung eine chance??