Kann man einen Nachnamen nachträglich angleichen (eindeutschen)?
Folgender Sachverhalt: Mein Freund ist in Polen geboren und hat entsprechend auch einen polnischen Nachnamen. Er besitzt seit über 15 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt seitdem hier in Deutschland.
Seine Eltern haben sich damals entschieden, den polnischen Nachnamen weiterzuführen und nicht anzugleichen. Jedoch möchte mein Freund den Namen gerne eindeutschen lassen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob das überhaupt noch möglich ist, oder ob es für sowas einen gewissen Zeitrahmen gibt und die Frist inzwischen abgelaufen ist.
Wie wird eigentlich bestimmt, welche deutsche Form es für den Nachnamen gibt? Hat man da ein Mitspracherecht oder wird das dann vom Standesamt festgelegt? Dass man nicht wahllos irgendeinen namen nehmen kann, ist klar, aber es gibt ja verschiedene Auslegungen.
Und muss man z.B. auch Gründe mit Angeben oder reicht der Wunsch der Namensänderung? Weiter ist die Überlegung, dass wir nächstes Jahr heiraten möchten. Muss die Namensänderung vorher geschehen oder ist es bei der standesamtlichen Trauung möglich, dass gleich beide den neuen deutschen Namen annehmen?
2 Antworten
Schau mal in Artikel 47 EGBGB in Verbindung mit § 1617c BGB.
Das ist schon möglich, aber es sind einige Hürden zu überwinden. Ein möglicgher Grund für eine Eindeutschung wäre die schwierige Aussprache eines original polnischen Namens, z.B. bei 4 Konsonanten hintereinander.
Aber sehr viele Namen in Deutschland haben einen polnischen Ursprung, z.B. Koslowski, Wittkowski - alle Namen, die auf -sky oder -ski enden.