Namensänderung auf originale slawische (weibliche) Endung - geht das?
Hallo! Ich bin Tochter (22 Jahre alt) einer Mischehe und mir wurde in der DDR der polnische Name des Vaters gegeben. Dieser endet auf -i. Meine deutsche Geburtsurkunde der nicht mehr existierenden DDR, sowie der neue Pass, Perso etc. haben alle das -i am Ende des Nachnamens, wie mein Vater. Mein polnischer Pass, Perso, Führerschein und Fahrzeugschein tragen jedoch, wie es in slawischen Sprachen üblich ist, die weibliche Endung -a am Ende des Nachnamens. Nach deutschem Angleichunsgesetz darf man angeblich den Namen auf den des Vaters angleichen wenn man möchte - dem wurde allerdings nie zugestimmt (die DDR hat da natürlich auch nicht groß nachgefragt). Die Angleichung war nicht rechtens. Dann sind da natürlich noch die persönlichen Gründe: Mein Nachname ist nach slawischen Sprachregeln nicht korrekt und das stört mich als Polin und gleichzeitig Linguistin umso mehr. Ich werde täglich mit einem männlichen Namen angesprochen, dabei pocht man in Deutschland so sehr auf die Geschlechterunterscheidung (Stichwort: StudentINNEN und Studenten, etc.). Wie hoch wäre die Chance, dass meinem Antrag auf Namensänderung, also auf die weibliche Endung -a stattgegeben wird? Welche Gründe sollte man dringend angeben? Sollten es möglichst viele sein, oder lieber nur einer? Habt ihr Erfahrungen mit solchen Fällen?
Für Antworten wäre ich euch sehr sehr dankbar...
Liebe Grüße! Maria
2 Antworten
Namensänderungen können beim Standesamt beantragt werden. Es wäre aber schon von Vorteil, wenn Du irgendeinen Nachweis hättest bezüglich der wbl. Geschlechtsendung Deines Nachnamens. Nur weil es in Polen so üblich ist (sprachtechnisch), ist das hier nicht Gang und Gäbe. Erkundige Dich mal beim Standesamt Deines Ortes. Die Namensänderung ist mit Gebühren verbunden, da Dir eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt wird (es wäre z.B. die Abstammungs-/Geburts-/Heiratsurkunde Deiner Eltern von Vorteil).
Für die in Deutschland beheimateten und als nationale Minderheit anerkannten Sorben gilt das Gleiche, Zwar können Sie seit 2000 (Namensänderungsgesetz) ihre eingedeutschten Namen jetzt ins Sorbische zurückführen, aber das gilt faktisch nur für sorbische Männer. Sorbischen Frauen steht dieses Recht nur bei einer "grammatikalischen" Geschlechtsumwandlung zu. Der Minderheitenrat setzt sich dafür ein, dass das Recht den sprachlich und sozio-kulturellen korrekten Familienname zu führen, durchgesetzt wird. Das Bundesjutizministerium wehrt sich jedoch bisher erfolgreich gegen diese "undeutschen Machenschaften" It´s a long way to Europe, aber nicht aufgeben. Gruß Thede Boysen, Minderheitensekretariat Berlin
Dazu gibt es auch noch einen interessanten Blog-Beitrag: http://don-julio.blogspot.de/2011/02/was-die-guttenbergs-mit-den-sorben.html