Nagelbrett gegen Einbrecher erlaubt?
Hallo ich wollte fragen wie die Rechtliche Lage dazu ist. Hier etwas Kontext: Gestern Abend hat sich jemand Zutritt auf mein Grundstück verschafft und hat eine Flagge von meinen Fahnenmast entwendet. Nun habe ich eine Vermutung wo er über den Zaun ist und wollte das Stück nun mit einen Nagelbrett sichern bis ich etwas anderes habe.
6 Antworten
Erlaubt schon - mit Hinweisschild! Wenn er sich verletzt, musst Du allerdings für die Kosten aufkommen! Fuß-OP ist teuer :-(
Alternativ: Überwachungskameras? Gibt es mittlerweile kabellos und relativ günstig! Und dann den Typen anzeigen!
schau mal nach "arlo cams" auf youtube, internet, etc.
Nein, das ist eine gefährliche Körperverletzung. Auch Einbrecher darf man nicht verletzen.
sie verletzen sich selber, also was bitte ?
Nein!
Denn Du als Eigentümer musst auch andere Gefahren im Auge halten!
Was ist, wenn sich ein Tier daran verletzt?
Schlimmer noch, was ist wenn sich spielende Kinder daran verletzen.
Auch damit musst Du rechnen, dass nicht nur Einbrecher mal über einen Zaun hüpfen.
Du machst dich u. U. schadensersatzpflichtig, wenn es dumm läuft, selbst gegenüber dem Dieb.
Das dürfte kein Problem sein, sofern Du damit keine Falle aufstellst. Solange jeder das Nagelbrett sehen und es zudem meiden kann (was Du ja willst), ist es okay.
Mach halt, mir wärs in dem Fall, glaube ich, egal was erlaubt ist und was nicht. Allerdings sollte keine Verletzungsgefahr für harmlose Unbeteiligte bestehen!
*Seufz* Naja gut dann lasse ich das lieber mal ... danke für die schnelle Antwort