Nacktfotos durch Fakeaccount veröffentlicht. Bringt eine Anzeige etwas?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich lohnt es sich ihn dafür anzuzeigen, allemal. Strafbarkeit würde ich mindestens zu §202b sehen, womöglich auch §185 in Tateinheit mit §202 StGB

Sobald Ermittlungen gegen diese Person eingeleitet werden, kann die Polizei anhand der entsprechenden Daten und vor allem anhand der IP-Addresse des Accounts weiter ermitteln. Im Gegensatz zum Normalverbraucher kann die Polizei Verläufe bei dem jeweiligen Provider erfragen und somit auch auf nähere Details der Person kommen. Bloß nicht Abschrecken lassen!

Amyka89 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 10:47

Super, danke! Werde es gleich weiterleiten.

furbo  22.03.2016, 11:39

Sorry, aber die genannten §§ meinst du doch nicht ernst. Sie tangieren keinesfalls den geschilderten Fall. In die Nähe rückt allenfalls der 184c StGB, aber da reicht es nicht aus, dass es ein Nacktbild ist.  

Als erste Vorschrift müsste in solchen Fällen der § 22 KUG herhalten. 

QFHFY  22.03.2016, 11:42
@furbo

Du hast Recht, ich habe nicht 202b sondern 202d  gemeint. Musste das ganze in Hektik zu Ende bringen, da mein Anschluss kurz davor war den Geist aufzugeben.

Letztendlich wird es auch die Aufgabe des entsprechenden Anwalts sein, sich das ganze dementsprechend anzuschauen.

QFHFY  22.03.2016, 10:46

Ich meine natürlich §184c , nicht §185. Im Folgenden §202 ist auch §202b gemeint.

klar, zur Anzeige bringen! ob nun fake profil oder nicht, Anzeige kann ja auch gegen unbekannt gestellt werden.

Allein, dass die Bilder übers Netz verschickt wurden, heißt schon dass die irgendwo veröffentlicht werden. Das Netz ist nicht sicher! Machen kannste da nix außer dir Vorwürfe machen, das du dein Leben versaust..

Amyka89 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 16:08

*das

Amyka89 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 16:08

Hast du es gelesen? Es geht nicht um mich. Außerdem weiß sie dass selber!

Egal ob Anzeige / keine Anzeige. 

Die Bilder sind und bleiben im Net und FB behält sich laut AGB's vor Bilder generell weiter nutzen zu können. 

Bei freiwilligen versenden sehr persönlicher Bilder zubröselt jeder Vorstadt-Anwalt die Anzeige wie einen alten Keks. 

Geht bitte vorsichtiger mit persönlichen Daten um! 

fluffiknuffi  22.03.2016, 10:51


Bei freiwilligen versenden sehr persönlicher Bilder zubröselt jeder Vorstadt-Anwalt die Anzeige wie einen alten Keks. 

Nö, die waren ja nicht zur Veröffentlichung gedacht. Da gabs vor ein paar Monaten mal ein entsprechendes Urteil zu.

user8787  22.03.2016, 10:52
@fluffiknuffi

Das Risiko wurde mit dem versenden an Fremde bereits eingegangen....wer im net mit bildern dealt muss das billigend in Kauf nehmen.