Nacktfotos durch Fakeaccount veröffentlicht. Bringt eine Anzeige etwas?
Hey ihr Lieben. Zum Glück geht es hier nicht um mich. Eine Freundin schrieb mich gestern an, dass ein Typ, dem sie vor einigen Monaten mal Nacktbilder von sich geschickt hat, diese veröffentlicht hat. (In einer Facebook-Gruppe) Sie war zum Zeitpunkt, in dem die Bilder entstanden sind und verschickt wurden noch 15. Das Problem ist, dass der Account von ihm ein Fake ist.
Ich möchte jetzt nicht wissen, wie naiv das doch von ihr war - das weiß ich selbst und sie sicher auch.
Mir geht es um die Frage, ob es sich überhaupt lohnen würde, ihn anzuzeigen. Zumal er sich gut hinter seinem Fakeaccount verstecken kann.
Wäre schön, wenn ihr ein paar passende Antworten hättet. LG amyka
4 Antworten
Natürlich lohnt es sich ihn dafür anzuzeigen, allemal. Strafbarkeit würde ich mindestens zu §202b sehen, womöglich auch §185 in Tateinheit mit §202 StGB
Sobald Ermittlungen gegen diese Person eingeleitet werden, kann die Polizei anhand der entsprechenden Daten und vor allem anhand der IP-Addresse des Accounts weiter ermitteln. Im Gegensatz zum Normalverbraucher kann die Polizei Verläufe bei dem jeweiligen Provider erfragen und somit auch auf nähere Details der Person kommen. Bloß nicht Abschrecken lassen!
Super, danke! Werde es gleich weiterleiten.
Du hast Recht, ich habe nicht 202b sondern 202d gemeint. Musste das ganze in Hektik zu Ende bringen, da mein Anschluss kurz davor war den Geist aufzugeben.
Letztendlich wird es auch die Aufgabe des entsprechenden Anwalts sein, sich das ganze dementsprechend anzuschauen.
Ich meine natürlich §184c , nicht §185. Im Folgenden §202 ist auch §202b gemeint.
klar, zur Anzeige bringen! ob nun fake profil oder nicht, Anzeige kann ja auch gegen unbekannt gestellt werden.
Allein, dass die Bilder übers Netz verschickt wurden, heißt schon dass die irgendwo veröffentlicht werden. Das Netz ist nicht sicher! Machen kannste da nix außer dir Vorwürfe machen, das du dein Leben versaust..
*das
Hast du es gelesen? Es geht nicht um mich. Außerdem weiß sie dass selber!
Egal ob Anzeige / keine Anzeige.
Die Bilder sind und bleiben im Net und FB behält sich laut AGB's vor Bilder generell weiter nutzen zu können.
Bei freiwilligen versenden sehr persönlicher Bilder zubröselt jeder Vorstadt-Anwalt die Anzeige wie einen alten Keks.
Geht bitte vorsichtiger mit persönlichen Daten um!
Bei freiwilligen versenden sehr persönlicher Bilder zubröselt jeder Vorstadt-Anwalt die Anzeige wie einen alten Keks.
Nö, die waren ja nicht zur Veröffentlichung gedacht. Da gabs vor ein paar Monaten mal ein entsprechendes Urteil zu.
Das Risiko wurde mit dem versenden an Fremde bereits eingegangen....wer im net mit bildern dealt muss das billigend in Kauf nehmen.
Sorry, aber die genannten §§ meinst du doch nicht ernst. Sie tangieren keinesfalls den geschilderten Fall. In die Nähe rückt allenfalls der 184c StGB, aber da reicht es nicht aus, dass es ein Nacktbild ist.
Als erste Vorschrift müsste in solchen Fällen der § 22 KUG herhalten.