Anzeige wegen Nacktfoto?

7 Antworten

Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mache mir ein wenig Sorgen wegen § 201a StGB. Darin steht sinngemäß, dass es schon strafbar ist, in einer Wohnung unbefugt Bilder einer anderen Person anzufertigen.

Auf den Fotos ist nicht ersichtlich, ob sie zugestimmt hat (von hinten), und in einer Wohnung ist es auch.

Und wenn ich mir vorstelle, wie die jetzt anfangen, nach der Dame zu suchen und sie fragen, ob sie zugestimmt hat, wird das echt peinlich.

Aber ich habe natürlich nicht vor, das irgendwie zu verbreiten.

Peterklose123 
Beitragsersteller
 26.03.2019, 10:17

Hat jemand eine Idee hierzu?

Filme werden nicht ein weiteres Mal entwickelt. Du hast vom Film Abzüge bestellt.

Auf Deine Frage hast Du bereits genügend hilfreiche Antworten bekommen, dazu hätte ich nichts anderes geschrieben.

Es ist für den privaten Gebrauch, da passiert gar nichts. Problematisch wäre es, wenn du die Bilder im Internet veröffentlichen würdest.

nee nee, ist ja privat erstellt und wird auch privat verwendet. Gefährlich wird es erst, sobald es öffentlich gemacht wird, ohne Zustimmung.

Süß. Erstens läuft das in der Regel automatisch mit der Entwicklung und kaum jemand wirft nen Blick drauf und zweitens gibts doch keinen Grund zur Sorge laut deinen Aussagen.