Nacktbilder löschen - Wie weit geht dieses Urteil?

11 Antworten

Solange man extra zur Kontrolle von Einzelfällen keine rechtlichen Schritte einleitet, ist das nicht zu kontrollieren. Für den Partner sollte es einfach etwas mit Anstand zu tun haben, derartige Bilder nach dem Ende der Beziehung zu löschen. Im Internet findet man tausende Nacktbilder von tausenden von Leuten, die das sogar freiwillig gemacht haben. Soll man sich dich die angucken und allein aus Anstand und Sympathie die anderen löschen.

Zyares  22.12.2015, 20:21

Nacktbilder sind so das letzte was ich als "schöne Erinnerung" bezeichnen würde, da sie an kein gemeinsames Ereignis anknüpfen. Naja, du hast ja diesen "Bezug" erwähnt...wenn man diesen Bezug noch spürt und weiß, dass es dem Ex Partner unangenehm ist, wenn man noch im Besitz solcher Bilder ist, sollte man sie dich erst Recht löschen, oder etwa nicht?

Franz577 
Beitragsersteller
 23.12.2015, 07:41
@Zyares

Naja, das sieht eben jeder ein wenig anders. Und warum sollte das Nacktfoto einer Person, die man mag und auf die man richtig scharf ist, nicht etwas sein, das man sich erhalten möchte? Behaupten kann man ja, daß man alles gelöscht hat, aber wie gesagt, wer will es nachprüfen?

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 14:58

Ja, das mag sein, daß man im Internet viel derartiges Material findet. Aber Bilder vom Ex-Partner sind damit wohl nicht zu vergleichen, weil man zu diesem Menschen eben doch einen besonderen Bezug hat. Außerdem endet nicht jede Beziehung einvernehmlich. Wenn nur einer von beiden gehen will, aber der andere noch sehr an ihm hängt, warum soll er dann alle schönen Erinnerungen vernichten? Würde mich eine tolle Frau gegen meinen Willen verlassen, von der ich ein Nacktfoto hätte, dann würde ich einen Teufel tun und dieses Bild vernichten. Ist es doch eine wunderbare Erinnerung für mich.

Ob es in der Praxis immer durchsetzbar ist, ist die andere Frage. Aber grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sollte entscheiden können, wer seine personenbezogenen Daten (und dazu zählen auch Bilder) haben darf.

Selbst wenn der Ex hoch und heilig verspricht, niemals irgendwelchen Missbrauch zu betreiben:

- es ist der Ex. Das Vertrauen in ihn ist häufig beschädigt

- er hat trotzdem eine unterschwellige Überlegenheit bzw. Druckmittel. Wer weiß, ob es mal bei einer Auseinandersetzung oder z.B. unter Alkoholeinfluss nicht dennoch einsetzt.

- selbst wenn er selber keinen Missbrauch betreibt: Wer garantiert, dass die Bilder bzw. das Medium nicht irgendwann gestohlen oder manipuliert werden, so dass er die Kontrolle darüber verliert.

Insofern ist das Urteil schon richtig. Als Ex verliert man mit Ende der Beziehung einfach die Nutzungsrechte an solchen Bildern, da gehört auch der bloße Besitz dazu. Das ist wie wenn man nach Auszug den Hausschlüssel wieder zurückgeben muss.

Effigies  22.12.2015, 08:31

Wieso immer? Sie muß das doch nur ein mal durchsetzen.

DeeDee07  22.12.2015, 08:39
@Effigies

Die Frage war eher generell gehalten, somit auch der Bezug dazu in meiner Antwort.

Effigies  22.12.2015, 08:42
@DeeDee07

Da  liegt der Hase im Pfeffer. Der Fragesteller verwechselt offensichtlich ein Urteil mit einem Gesetz und hat nicht erkannt, daß sich dieses Urteil nur auf diesen Fall bezieht.

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 08:46
@Effigies

Dieses Urteil hat aber auch für alle anderen gleichartigen Fälle eine Signalwirkung. Und es wurde ja auch gesagt, daß Nacktfotos des/der Ex nach dem Ende der Beziehung gelöscht werden müssen. Das ist doch dann allgemein zu verstehen.

Effigies  22.12.2015, 09:10
@Franz577

Nein, ist es nicht. Ein Richter beurteils einen Fall. Und sein Urteil betrifft diesen einen Beklagten. Sonst niemand. 

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 08:26

Ok, aber wie gesagt, sofern kein Mißbrauch betrieben wird, wird sich nie nachweisen lassen, ob jemand nicht doch noch im Besitz von Nacktbildern des Expartners ist. Denn auch im digitalen Zeitalter gibt es immer noch sowas wie Bilder, die man in den Händen halten kann. Nicht alles spielt sich auf PC und Smartphone ab. Also auch wenn alles auf dem PC restlos gelöscht worden wäre, könnten Fotos als Hardcopy trotzdem noch existieren.

DeeDee07  22.12.2015, 08:36
@Franz577

In dem Urteil geht es auch nicht darum, ob es sich nachweisen lässt (Ich nehme an, er hat nicht bestritten, die Fotos zu besitzen, [er ist auch Fotograf] aber ich kenne die Details des Falles nicht genau). Es geht darum, ob er sie besitzen darf.

Es ist ja auch nur ein Urteil und geht zunächst nur um den konkreten Fall.

Gestern war von einem Gerichtsurteil zu hören,..... frage ich mich, wie die Einhaltung dieses Gesetzes kontrolliert werden will.

Was für ein Gesetz jetzt? 

Warum sollte er dann also keine Nacktbilder mehr besitzen dürfen, die nur für ihn selbst bestimmt sind

Weil die Klägerin das nicht will, und sie das zu bestimmen hat.

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 08:23
Weil die Klägerin das nicht will, und sie das zu bestimmen hat.

In der Theorie vielleicht, aber in der Praxis ganz sicher nicht. Oder wie will man das kontrollieren, daß jemand keine Nacktbilder mehr hat?

Effigies  22.12.2015, 08:24
@Franz577

Wenn der Verdacht besteht daß er sie entgegen den Urteil nicht gelöscht hat durchsucht die Polizei sein Archiv und seinen Rechner.  Ganz einfach.

Der Richter kann auch direkt anordnen , daß die Löschung behördlich überwacht wird.

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 08:33
@Effigies

Mag sein, nur wie soll ein solcher Verdacht begründet werden? Sofern der/die Ex die Bilder sonst niemandem zeigt, kann auch kein solcher Verdacht hergeleitet werden. Und man darf auch nicht vergessen, daß Bilder auch noch in Form von gedruckten Fotos existieren können, die man irgendwo verstecken kann.

Und es wird wohl künftig kaum eine Beschlagnahmung aller Speichermedien sowie eine Hausdurchsuchung bei zwei Personen erfolgen, die gerade ihre Beziehung beendet haben, um sicherzustellen, daß keiner von beiden mehr über Nacktbilder des anderen verfügt.

Denn abgesehen davon, daß das eine schwerer Eingriff in die Privatsphäre und völlig überzogen wäre, würde selbst das keine 100%-ige Sicherheit bringen, denn verstecken kann man sowas immer.

Effigies  22.12.2015, 08:36
@Franz577

Wie soll der begründet werden?  Na der Typ hat ja wohl sich bisher trotz Klage schon geweigert sie zu löschen. 

Und von was für 2 Leutejn redest du ? Es geht hier nur um diesen einen Fotographen.

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 08:42
@Effigies

Naja, wer ist schon so dumm und sagt, daß er sich weigert, diese Bilder zu löschen? Natürlich wird da jeder halbwegs intelligente Mensch einwilligen und versprechen, alles zu löschen. Aber ob er es dann auch wirklich macht oder sich nicht doch heimlich noch irgendwas zurückbehält, das steht auf einem anderen Blatt und das kann eben nicht kontrolliert werden.

Ich rede allgemein von zwei Leuten, die in einer Beziehung waren und Nacktbilder voneinander gemacht haben. Das Urteil gilt doch dann künftig für alle.

Effigies  22.12.2015, 08:44
@Franz577

Naja, wer ist schon so dumm und sagt, daß er sich weigert, diese Bilder
zu löschen? Natürlich wird da jeder halbwegs intelligente Mensch
einwilligen und versprechen, alles zu löschen.

na offensichtlich der Beklagte. Sonst hätte es ja kein Verfahren gegeben.

Ich rede allgemein von zwei Leuten, die in einer Beziehung

Und was hat das mit dem Urteil zu tun ?  Ein  Gerichtsurteil bezieht sich immer nur auf den zu verhandelten Einzelfall. Ein Richter ist kein Gesetzgeber.

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 08:48
@Effigies

Aber aus Urteilen werden oft Gesetze bzw. kann man sich auf sie in gleichartig gelagerten Fällen berufen.

Effigies  22.12.2015, 09:02
@Franz577

Nein, aus einem Urteil wird in unserem Rechtskeis niemals ein Gesetz.

Ein Urteil des Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtes kann Einfluss auf die Gesetzgebung haben, einfach weil es ein Gesetz für Unrecht erklären kann (Gesetz oder Verordnung  steht im Widerspruch zu einem ranghöheren konkurierenden Gesetz). Aber dazu muß man gegen das Gesetz klagen, und nicht gegen nen Fotographen.

Du hast zu viel Amifilme gesehen. Im englischen Sprachraum ist das Fallrecht (englisch: case law) verbreitet, bei dem sich Richter bei ihren Urteilen auf vorangegangene Urteile beziehen. Auf die Art schafft die Justiz praktisch selbst Regeln.  So etwas gibt es aber bei uns nicht. 

Effigies  22.12.2015, 09:22
@Franz577

Natürlich wird da jeder halbwegs intelligente Mensch einwilligen und versprechen, alles zu löschen.

Genau da liegt übrigens der eigentliche Nutzen dieser Klage.

Die Klägerin traut ja offensichtlich dem beklagten Fotographen ned, daß  der die Bilder ned doch veröffentlicht. Was wenn er sagt er hat sie gelöscht und veröffentlicht sie doch? Bestenfalls zahlt er ein Bußgeld. Wahrscheinlich kann man ihm ned mal nachweisen, daß er das war und er kommt ganz ungeschoren davon.  


Aber jetzt mit dem Urteil kann der Richter eine  eidliche Versicherung verlangen, daß die Bilder wirklich alle gelöscht wurden.  Sollte danach jemals irgendwo eines der Bilder veröffentlicht werden, muß man ihn nicht mal nachweisen daß er daran irgendwie schuld ist. Er wandern sofort für mindestens ein Jahr in den Knast, allein weil er unter Eid gelogen hat und das Bild noch existiert.

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 09:45
@Effigies
 Sollte danach jemals irgendwo eines der Bilder veröffentlicht werden

Genau, du sagst es! Das ist das Entscheidende! Veröffentlicht! Wenn sich aber in seinem Privatbesitz weiterhin derartige Bilder befinden, so darf das dann zwar auch nicht sein, aber es kann ihm niemand nachweisen.

Effigies  22.12.2015, 09:55
@Franz577

Wenn der Richter es drauf anlegen würde, könnte er es nachweisen.

Aber das ist ja nicht nötig um das Ziel zu erreichen. Die extreme hohe Strafandrohung allein für die Existenz der Bilder wird ihn sicher von jeder Veröffentlichung abhalten.

Aber dazu reicht es eben ned aus nur die Veröffentlichung zu untersagen.

Franz577 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 13:50
@Effigies

Gar nichts könnte er! Der alleinige Verdacht, daß jemand noch illegal im Besitz von Nacktbildern sein könnte, ist nichts, was Hausdurchsuchungen oder dergleichen rechtfertigen würde. Die Verhältnismäßigkeit muß schon noch gewahrt werden, denn die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein sehr hoch angesiedeltes Grundrecht eines jeden Menschen, das nur bei Gefahr in Verzug,  Verdacht auf schwere Kapitalverbrechen oder um zu verhindern, daß wichtige Beweismittel vernichtet werden, verletzt werden darf. Ganz sicher wird kein Richter eine Hausdurchsuchung anordnen, nur um nach evtl. vorhandenen Nacktbildern suchen zu lassen. Das wäre ja lächerlich und auch ganz sicher nicht im Namen des Volkes, denn wer wollte für sowas schon seine Steuergelder vergeudet wissen? Und wer will, daß solche Bilder nicht gefunden werden, der schafft das auch, da kannst du dir sicher sein.

Effigies  12.01.2016, 14:42
@Franz577

Es ist egal wieviel Wochen du hier noch rumnörgelst. Du bekommst kein Recht. Wenn du hier ne Frage stellst bekommst du ne Anwort, und ned deinen eigen Meinung mal in ner anderen Stimme zu hören.  Egal wie lange du noch rum quängelst.

Und wenn der direkt gegen ein Gerichtsurteil verstößt, dann ist da die Verhältnismäßigkeit gegeben.

btw Kapitalverbrechen gibt es in der aktuellen Rechtsprechung gar nicht mehr.

Und ein einfaches Verbrechen liegt hier vor. Als Verbrechen sind Straftaten definiert auf die eine Mindestrafe von 1 Jahr Gefängniss steht. Und für Meineid gilt das. 

Sich einem rechtsgültigen Gerichtsurteil widersetzen ist keine Lapalie. Da können Richter ganz schön grantig werden.

btw wird das Bildarchiv eines Profifotographen nicht von seiner Privatsphäre geschützt, und die Polizei kann sogar  gewaltsam in deine Wohnung eindringen um eine Ordnungswidrigkeit zu unterbinden (Ruhestörung).  

Franz577 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 15:27
@Effigies

Bei einem Profifotographen mag sich das vielleicht etwas anders darstellen, aber nicht bei einer Privatperson, welche über Amateurbilder des Expartners verfügt. Es ist absolut in keiner Weise kontrollierbar, wo diese Bilder verbleiben und auch die strengste Strafandrohung wird es nicht verhindern können, daß sie weiterhin irgendwo existieren (wenn nicht in elektronischer Form, dann eben als Foto oder Ausdruck).

Und mag sein, daß es Richter nicht gerne sehen, wenn man sich über ihre Urteile hinwegsetzt, aber das muß erstmal bewiesen werden können. Wie will man zweifelsfrei nachweisen, daß man wirklich über keinerlei Bildmaterial mehr in welcher Form auch immer verfügt? Und wie will man das Gegenteil nachweisen? Es ist schlichtweg unmöglich!

Das mit der Ruhestörung ist auch ein etwas anders gelagerter Fall, weil hierbei Dritten ein unmittelbarer Schaden zugefügt wird, was durch den bloßen Besitz von Nacktbildern nicht der Fall ist.

Und darauf hinzuweisen, daß es der Begriff "Kapitalverbrechen" nicht mehr zur Anwendung kommt, ist doch Kleinklauberei! Es ist jedenfalls klar, was gemeint ist.

Effigies  12.01.2016, 15:57
@Franz577

Bei einem Profifotographen mag sich das vielleicht etwas anders darstellen, aber nicht bei einer Privatperson,

Wie oft muß man dir eigentlich etwas erklären bis es im Hirn ankommt? Soll ich Bild von malen oder es dir vortanzen ?  ES GEHT UM EINEN EINZELLFALL! UND DER IST PROFIFOTOGRAPH!

Wie will man zweifelsfrei nachweisen, daß man wirklich über keinerlei Bildmaterial mehr in welcher Form auch immer verfügt?

Das muß er auch nicht.  Um das Opfer vor eventuellen Erpressungen oder Racheakten zu schützen reicht die Anordnung. Sollte jemals irgendwo so ein Bild auftauchen geht der Depp in den Knast. Egal ob er es veröffentlicht oder nur nicht gut genug versteckt hat.

Eine Umsetzung ist selbstverständlich schwierig. Wie will man das überwachen? Ja naja da muss jeder eben eigenverantwortlich handeln und wachsam bleiben. Wie will man das schon anders lösen?

Sollten die Bilder dennoch verbreitet werden o.ä. muss man eben weitere rechtliche Schritte einleiten.

Am besten ist doch: einfach erst gar keine Bilder an den Partner schicken.

Wenn dann zusammen aufnehmen - und zusammen löschen. So können auch keine Kopien o.ä. angefertigt werden. Sicherer ist jedoch immernoch wenn diese Bilder erst gar nicht entstehen - so stellt sich deine Frage auch gar nicht ;-)

Franz577 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 07:57

Also ich bin zwar auch noch nie in Verlegenheit geraten, Nacktbilder von mir oder meiner Partnerin zu machen, aber welchen Sinn sollte es machen, diese Bilder erst aufzunehmen und sie dann gleich wieder zu löschen? Da braucht man sie doch dann gar nicht erst machen. Denn Bilder haben ja meist den Sinn, irgendwas festzuhalten, das man sich auch zu einem späteren Zeitpunkt nochmal ansehen möchte.

Die mangelhafte Kontrollierbarkeit eines Verbotes darf doch kein Grund dafür sein, es in Frage zu stellen!

Dann müsste man ja auch das Gesetz gegen Fundunterschlagung aufheben und möglicherweise auch das gegen Steuerhinterziehung.

Franz577 
Beitragsersteller
 23.12.2015, 13:17

Ja, nur ist ein Verbot, das sich nicht kontrollieren läßt, faktisch kein wirksames Verbot.

mychrissie  24.12.2015, 13:44
@Franz577

Bereits die Tatsache, dass es existiert, entfaltet eine Wirkung. Es trennt nämlich die sozialverträglichen von den sozialunverträglichen Individuen.

Franz577 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 07:29
@mychrissie

Deiner Logik zufolge ist also jeder, der sich über ein Verbot oder Gesetz hinwegsetzt "sozialunverträglich", oder? Das sehe ich dann doch ein wenig anders, denn Gesetze werden auch nur von Menschen gemacht und Menschen sind bekanntlich nicht unfehlbar. Denn wäre das so, dann müßten Gesetze nicht immer wieder nachträglich angepasst oder geändert werden, sondern sie würden einmal erlassen und dann bis in alle Ewigkeit gelten. Natürlich werden Gesetze nicht nur deswegen geändert, weil sie anfangs fehlerhaft oder nicht ganz durchdacht waren, sondern weil man sie auch an den technischen Fortschritt oder Zeitgeist etc. anpassen muß. Aber dennoch wehre ich mich dagegen, pauschal zu sagen, daß jeder "asozial" ist, der ein Gesetz übertritt. Denn es gibt durchaus eine Menge sehr unsinniger Gesetze, also kommt es auch darauf an, welches Gesetz warum genau übertreten wird, bevor man jemanden als "asozial" abstempelt.

mychrissie  12.01.2016, 09:46
@Franz577

Natürlich würde ich mit der Bezeichnung "asozial" niemals einen kleinen Ladendieb bezeichnen, sondern nur Menschen, die sich durch die Übertretung eines Gesetzes ernsthaft gegen den Grundkonsens einer Gemeinschaft versündigen.

Kern meiner Meinungsäußerung war auch etwas anderes, dass nämlich die schwere Konrollierbarkeit eines Gesetzes dieses nicht überflüssig macht. Das wäre ja so, as ob man Mord nicht mehr in einer Gesellschaft mehr verbieten sollte, wenn in dieser Gesellschaft eine Möglichkeit für den absolut perfekten Mord gefunden wäre.

Sollte dann der Gesetzgeber sagen: "Mord ist zwar Sc.eiße, aber wir können die Mörder ja eh nicht mehr fassen, also schreiben wir das gar nicht erst ins Strafgesetzbuch"?

Gesetze ermöglichen zwar primär die Exekutive, eine Straftat als solche zu identifizieren und zu bestrafen. Aber außerdem ändern die bloße Existenz (oder Nichtexistenz) eines Gesetzes auch auf die Dauer das Bewusstsein der Bevölkerung. So hat zum Beispiel das Kippen des §175 einiges dazu beigetragen, dass unsere Bürger heute weit toleranter gegenüber Homosexuellen sind, als sie das in den 50er Jahren waren. Und der erste Satz unseres Grundgesetzes, der nach der dunklen Zeit des Nationalsozialismus formuliert wurde, hat eine Menge zu unserem demokratischen Selbstverständnis beigetragen, gleichwohl er immer wieder verletzt wird.

Franz577 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 13:38
@mychrissie

Ich verstehe schon, was du sagen willst. Aber der Vergleich von unerlaubtem Nacktbilder-Besitz mit Mord oder anderen Kapitalverbrechen hinkt schon gewaltig. Ein Gesetz zu erlassen, welches schon alleine den Besitz von Nacktbildern des Expartners verbietet, wäre schon grober Unfug. Vom Weiterverbreiten sagt ja niemand was. Aber nur auf solche Fälle beschränkt halte ich Gesetze, deren Einhaltung nicht kontrollierbar ist, für schwachsinnig. Und teilweise noch viel stupidere Gesetze findet man u.a. in den USA, wo z.B. in manchen Staaten sogar bestimmte Stellungen beim Geschlechtsverkehr verboten sind. Das ist sowohl ein indiskutabler Eingriff in die Privatsphäre als auch ebenfalls absolut nicht kontrollierbar.

Wer solche Gesetze ernsthaft für nötig hält, ist für mich nicht mehr zurechnungsfähig.

Und apropos Ladendiebstahl: Ich halte notorische Ladendiebe sehr wohl für asozial, denn sie schaden damit der Allgemeinheit. Wohingegen ich jemanden, der sich über die Pflicht, Nacktbilder des Expartners zu löschen hinwegsetzt, keineswegs so bezeichnen würde.

Effigies  12.01.2016, 14:28
@Franz577

Kannst du nix kapieren oder willst du nur ned? Du verlgeichst hier dauernd ein deutsches Gerichtsdurteil mit Gesetzen und dann noch mit amerikanischen Gesetzen.  Ich hab dir doch schon erklärt, daß das anglistische Rechtssystem völlig anders funktioniert.

Es gibt dort  auch kein Gesetz das Stellungen verbietet.  Sie sind auf Grund von Musterfällen verboten, was in unserem Rechssystem gar nicht geht. Und diese Musterurteile sind kein "indiskutabler Eingriff in die Privatsphäre ", da sie teilweise schon 150 Jahre alt sind und damals man ne völlig andere Rechtsauffassung von Privatsphäre hatte. Außerdem können viele davon gar nicht mehr angewendet werden da sie schon seit ewigen Zeiten von Bundesrecht gebrochen werden. 

Franz577 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 15:14
@Effigies

Sorry, aber das ist doch völlig egal, ob diese Stellungsverbote in den USA aufgrund von Musterfällen, Musterurteilen oder weswegen auch immer zustande gekommen sind. Es ist und bleibt Schwachsinn, sowas überhaupt zu verbieten, damals wie heute. Der Geschlechtsakt ist das Intimste überhaupt, was zwischen zwei Menschen erfolgen kann und geht Dritte in welcher Form auch immer nicht das Geringste an, sofern keinem der Beteiligten ein Schaden zugefügt wird. Und das kann ich durch das Ausüben bestimmter Stellungen beim besten Willen nicht erkennen, weshalb ich über solche Urteile nur den Kopf schütteln kann.