Nacktbilder von Ex-Freundin -> strafbar?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre nichtmal strafbar, wenn du sie nicht gelöscht hättest, weil du zu dem Zeitpunkt, als du die Bilder gemacht hast, selbst noch minderjährig warst. Mal abgesehen davon verkaufst du die Bilder ja nicht

vinni96 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 17:20

aber wenn ich volljährig bin, und die bilder besitze, besitze ich ja kinderpornogrpahie, oder nicht ?

Sicher, dass ich sie nicht verkaufe ? :D

daCypher  18.04.2013, 17:21
@vinni96

Nein, das wird nicht als Kinderpornographie gewertet. Nur wenn du jetzt eine minderjährige Freundin kennenlernen würdest, von der du Bilder machst, weiß ich nicht genau, wie die Rechtslage ist.

Wenn du sie verkaufen würdest, würdest du dich auf jeden Fall strafbar machen, also lass das lieber (naja, du hast sie ja eh gelöscht :P )

vinni96 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 17:25
@daCypher

okay, danke :)

die würde eh keiner kaufen :D

Schlauerfuchs  18.04.2013, 17:28
@daCypher

Kinderp. ist nur wenn die Person unter 14 ist. Ab 14 ist es dann Jugendp. aber sie muss dann etwas machen, das blose Nackfoto zeigt sie eben wie sie ausieht, anders ware es wenn es ein eindeutige Pose ware. Aber Fotos sind immer privat, also wurdes Du ihr persoenlichkeitsrechte verletzen wenn Du des oeffentlich zeigen wuerdest. Ab 18 darft Du Auch eine Freundin in der BRD ab 14 haben.

vinni96 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 17:31
@Schlauerfuchs

es sind teilweise eindeutige posen. was ändert das ? :o

Schlauerfuchs  18.04.2013, 17:37
@vinni96

Nichts, solange Du es nur privat hast, sowas ist immer nur strafbar wenn es weitergeben wird.

Wer sollte denn die Bilder auf deiner Festplatte suchen, wenn du sie gelöscht hast? Mach dich locker. Solange du sie nicht irgendwo hochgeladen hast ist doch alles cool...

Selbst wenn Du die Bilder nicht gelöscht hättest: solange Du die Bilder nicht irgendwo (im Internet, im Bekanntenkreis etc.) Dritten zugänglich machst, kann Dir niemand etwas.

Hi, 1. Wieso sollte soetwas illegal sein ? Im Grunde kann dir keiner was dafür, dass du diese Bilder hast, solange sie nicht ausdrücklich etwas von löschen sagt. Nur sobald du sie veröffentlichen willst, musst du sie ausdrücklich um genehmigung fragen.

  1. Solange du ebenfalls Minderjährig warst ist das völlig in Ordnung. Wenn sie bereits über 16 war, als du mit ihr zusammen warst, ist es ebenfalls in Ordnung.

  2. Wenn du dir wirklich sicher gehen willst, dass die Bilder weg sind, dann kannst du auch die Festplatte mehrmals formatieren (Windows CD rein, neu starten von CD, Windows installieren und bei den installationsoptionen einfach die Festplatte auswählen und formatieren. Dann ist aber Alles weg ;))

LG

vinni96 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 17:24

Sie war nicht über 16, als ich mit ihr zusammen war. macht das einen unterschied ? ja, wie ich die bilder wegkriegen würde, weiß ich auch, aber der aufwand is etwas groß, und ich müsste ziemlich viel backupen.

Da sie eingewilligt hat machst du dich nicht strafbar !

Solange du sie nicht veröffentlichst kann dir nichts passieren...