Nacktbild ohne Kopf. Sie will mich anzeigen.
Hallo, eine ehmalige Freundin von mir hat mir vor 2-3 Monaten ein Nacktilb ohne Gesicht, Oben ohne und im Tanga geschickt und ich hab es damals rumgeschickt. Jetzt will sie mich anzeigen. nach 2 Monaten ca. Welche Strafe droht mir? Ich bin 15 und sie 15/16.
10 Antworten
Es geht zunaechst mal darum, wer das Foto ueberhaupt gemacht hat. Wenn es nicht Deine Exfreundin selbst war, haette sie es strenggenommen schon nicht "verbreiten" duerfen. Wenn der Koerper auf dem Foto nicht eindeutig (Tattoos, Muttermale usw) einer Person zugeordnet werden kann, waere es maximal eine Verletzung des "Copyrights". Und da keine Gewinnabsichten im Spiel waren, duerfte die "Strafe" mehr eine Verwarnung sein, wenn es ueberhaupt wegen Geringfuegigkeit so weit kommt.
Deshalb habe ich es ja in Gaensefueße gesetzt. Korrekt waere Urheberrecht.
Bestraft wird das auf jeden Fall. Wie die Strafe ausfällt ist schwer zu sagen.
Über Verfahrensausgänge kann hier niemand eine Antwort geben, das Verfahren könnte eingestellt werden.
Ich danke für die Antwort
und ich hab es damals rumgeschickt
ohne Einwilligung des Mädchens -> Straftatbestand. Jugendstrafrecht...
Schwachsinn Sie hat die Einwilligung mit dem Versand gegeben.
Das geschilderte Verhalten kann den Straftatbestand der Verbreitung und der Besitzbeschaffung jugendpornographischer Schriften nach § 184c Abs. 1 Nr. 1 und § 184c Abs. 4 StGB darstellen. Dafür muss es sich bei den Darstellungen um pornografische Schriften handeln, was allerdings nicht jede nackt-Darstellung ist. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die unbedeckten Genitalien aufreizend zur Schau gestellt werden. Ob das der Fall ist lässt sich ohne weitere Schilderungen nicht sagen. Eine Verbreitung ist hier durchaus gegeben. Ob eine Besitzverschaffung im Sinne des Abs. 4 vorliegt sei mal dahingestellt.
Auch hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG, die Verbreitung ist nach § 33 KunstUrhG strafbewährt, da in die Verbreitung nicht eingewilligt wurde. Darauf stehen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Bei dem ganzen ist natürlich das Jugendstrafrecht zu berücksichtigen.
Warum machst Du so was? Ich glaube zwar nicht, dass sie dich wirklich anzeigen wird, da sie beweisen müsste, dass Du die Bilder verteilt hast. Falls doch, keine Ahnung wie hoch die Strafe da ist. Das wird der Richter festlegen...
Copyright gibt es in Deutschland nicht.