WhatsApp Anzeige wegen Nacktbild in unserer Gruppe?

8 Antworten

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Ist sie doch selbst schuld, ich verstehs ja wenn 13 Jährige nacktbilder verschicken aber wenn es erwachsene Frau tut, ist es für mich karma. 

Er hat das Bild verbreitet. Anders wäre es, wenn er erst eure Bestätigung bräuchte, um das Bild veröffentlichen zu können. Das ist meist in Foren der Fall, aber nicht in Whatsapp. 

Wenn euch die Polizei fragt, wer das Bild zuerst gepostet hat, und ihr euch dazu weigert es offen zu legen, könnte es Probleme geben. Wobei hier das Grundgesetzbuch was anderes sagt. (Das GG ist jedoch dünn wie n Karamell Riegel) 

Medusa67  13.08.2017, 14:05

Dann ließ das GG mal lieber oder besser das StGB. Dort steht z.b. das Recht der Aussageverweigerung...Natürlich müssen sie NICHT aussagen und auch der Aufforderung der Polizei muss niemand Folge leisten😉

734PED12x  13.08.2017, 15:46
@Medusa67

wenn du das GG mal gelesen (und verinnerlicht) hättest, wüssteste wie einfach die Gesetze dort formuliert worden sind. Die bewegen sich auf ganz dünnem eis, das sich einfach durch andere Gesetze brechen lässt. Das sind eher Richtlinien. Im StGB kenn ich mich nicht aus. 

Da die Frau offensichtlich nicht mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden war, hat der Typ sich strafbar gemacht. Eine Anzeige gegen ihn wäre also gerechtfertigt.

Du hast das Bild nach der Beschwerde der Frau gelöscht. Damit hast du alles richtig gemacht und hast nichts zu befürchten.

Klar könnte die Frau auch dich anzeigen, aber die Anzeige würde zu nichts führen. Vielleicht würde die Polizei dich befragen, aber mehr sollte da nicht passieren.

Grundsätzlich kann jeder jeden anzeigen. Das bedeutet ja bloß, dass man den Behörden einen Vorgang zur Kenntnis bringt, den man für strafbar hält. Sofern niemand von euch das Foto weiterverbreitet hat, hat sich allerdings von euch niemand strafbar gemacht, so dass eine Anzeige ins Leere laufen würde. Der Verbreiter hat sich dagegen wohl wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB strafbar gemacht:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Es ist so: natürlich ist es tw die Schuld der Frau, allerdings ist das gesetzlich total nebensächlich. Probleme bekommt nur derjenige, der das Bild verbreitet hat. Ihr selbst könnt ja nichts dafür, dass ihr das Bild bekommen habt. Letztendlich greift hier das Recht am eigenen Bild. Wenn die Frau nicht möchte, dass das Bild verbreitet oder gespeichert wird, kann sie euch das verbieten. Also: Bild löschen, wenn die Polizei fragt: nett die Infos über den "Publisher" raus hauen und ihr seid aus'm Schneider, LG

TigerStern 
Beitragsersteller
 13.08.2017, 15:43

Der Typ hat die Gruppe verlassen und als ich den deswegen zur Rede stellen wollte, hat er mich geblockt.

In einer WhatsApp-Gruppe ist niemand dafür verantwortlich zu machen, was einzelne Personen da posten. Mach Dir da mal keinen Kopf.

Anzeigen kann sie nur den Betreffenden.

lg Lilo

Medusa67  13.08.2017, 14:01

Na du kennst dich ja prima aus... Ich kann JEDEN Anzeigen, Herzchen

LiselotteHerz  13.08.2017, 14:58
@Medusa67

Es kommt bloß nichts dabei raus.