Werden die Strafen dazugerechnet?
Ich bin m17 und hab eine anzeige wegen volksverhetzung, morddrohung und störung öffentlichen friedes alles wurde damals fallen gelassen aber angenommen ich bekomme irgendwann nochmal eine anzeige, werden die mit dazu gerechnet?
3 Antworten
Es kommt darauf an, was genau Du unter "fallengelassen" verstehst?! Wurden die Verfahren nach § 170, Abs. 2 StPO eingestellt? Gab es eine Gerichtsverhandlung, die mit "Freispruch" endete?
Oder gab es nur eine Einstellung nach § 45 oder § 47 JGG? In dem Fall steht ein Eintrag darüber im Erziehungsregister und die Taten können bei späteren Verfahren berücksichtigt werden.
dazu gerechnet nicht - um Deine Tat strafrechtlich zu bewerten ( soweit es eine vergleichbare Tat sein sollte ) wird ein entsprechender Eintrag durchaus herangezogen.
Wenn sie fallen gelassen wurden nicht.
Aber Du solltest echt Mal über ein paar Dinge nachdenken.