Ist es Strafbar eine Nummer weiter zu schicken?
Hallo! Ich habe eine Nummer in eine Gruppe geschickt und die Besitzerin der Nummer wurde von drei Leuten angeschrieben, sie droht mir mit einer anzeige. Kann sie mich anzeigen?
12 Antworten
Anzeigen kann man Alles und Jeden. Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
In dem geschilderten Fall sehe ich keinerlei strafrechtliche Relevanz, sprich die Weitergabe verstößt gegen keine Rechtsvorschrift. Die Weitergabe ist vielleicht schlechter Stil, aber nicht strafbar oder ordnungswidrig.
Gegen welches Gesetz sollte das denn bitte verstoßen? Solange das alles im privaten - also nicht gewerblichen - Bereich passiert, ist das zwar im Zweifel nicht nett, verboten ist es meines Erachtens aber nicht.
Das sehe ich auch so
Das bezieht sich auf den Kommentar:
von
FataMorgana2010
,
vor 10 Min
16
Gegen welches Gesetz sollte das denn bitte verstoßen? Solange das alles im privaten - also nicht gewerblichen - Bereich passiert, ist das zwar im Zweifel nicht nett, verboten ist es meines Erachtens aber nicht.
Da bin ich ganz anderer Meinung. Das fällt unter die Weitergabe ohne Erlaubnis von persönlichen Daten!!! Man darf auch keine Bilder von Menschen hochladen, die es nicht möchten. Auch dafür kann man angezeigt werden. Und das hat eindeutig nichts mit Gewerbe oder Privat zutun.
Dann sage mir mal, in welchem Gesetz die Weitergabe der Telefonnummer verboten ist. "Weitergabe ohne Erlaubnis von persönlichen Daten" ist meines Erachtens kein Straftatbestand. Das Datenschutzgesetz greift hier nicht - Geheimnisverrat ist es auch nicht - was genau soll denn die Straftat sein? Mit dem unbestreitbaren Recht am eigenen Bild hat das ebenfalls nichts zu tun.
Dass es sich nicht gehört, ungefragt Nummern weiterzugeben, steht auf einem anderen Blatt. Hier war danach gefragt, ob das strafbar ist. Und da fehlt mir im Augenblick die Phantasie...
Anzeigen kann man alles.
Die Frage ist:
Ist etwas STRAFBAR ?
Und, WAS kommt dabei raus?
Sage mir bitte, was soll denn das für eine strafbare Handlung sein ?
Und was ist das für eine Nummer,
Konto-Nr. ?
Tel-Nr. ?
Versicherungs-Nr. ?
Handynummer
Rein rechtlich, hat sie das Recht die Weitergabe zu verbieten. Wenn sie dadurch nun Probleme bekommt und sie nachweisen kann, dass Du die Nummer ohne ihr Einverständnis weitergegeben hast, kann es da zu Problemen kommen.
Das Verbot gilt allerdings nicht rückwirkend, du benötigst dafür keine Einverständniserklärung.
Geldstrafe oder ähnliches. Mach dich mal im Netz schlau, was es für Strafen gibt, bei unerlaubter Weitergabe persönlicher Daten.
Zu was für Problemen?
Es kommt immer auf die Situation an. Hast Du sie weitergegeben und es entstand kein weiterer Schaden dadurch, sie hat abgelehnt und wurde nicht weiter belästigt, wird man dieses wohl sicher einstellen, da der Aufwand viel zu groß wäre. Würde man sie nun stalken, belästigen oder ähnliches, wäre der Tatbestand ein anderer. Genau genommen, hat in Deutschland jeder Recht auf den Schutz seiner persönlichen Daten, andererseits, hat sie es nie wirklich verboten, dir aber die Nummer zur Verfügung gestellt.
Die Frage ist, welche Absichten du hattest und welche Folgen entstanden sind.
Die Weitergabe von persönlichen Rechten ist strafbar. Es lohnt sich aber keine strafrechtliche Verfolgung, es sei denn die Folgen sind schleim.... Stalking, Mobbing, etc.
Kannst du mir auch den Paragraphen nennen, nach dem eine Weitergabe von Telefonnummern strafbar ist? Strafbar kann ja nur etwas sein, was als strafbar in einem Gesetz drin steht. Wo steht es denn bitte drin, dass die Weitergabe einer Telefonnummer strafbar ist?
Den Paragraphen kenne ich nicht, aber es gibt mehrere Präzedensfälle, in denen z.B. die Telekom füt die Veröffentlichung der Telefonnummern Strafen zahlen müsste. Außerdem kannst du vielleicht mal unter dem Begriff 'Öffentlichkeitsphäre nachschauen, dabei handelt es sich ja um darum, was man bewusst der Öffentlichkeit Preis gibt, alles andere gehört in die Privatsphäre oder noch geschütztere Bereiche
Es ist etwas grundsätzlich anderes, ob ein Unternehmen (hier die Telekom) so etwas macht, oder ob eine Privatperson so etwas tut.
Beim ersten gilt das Datenschutzgesetz (und einen Verstoß dagegen), beim zweiten ist das Datenschutzgesetz nicht anwendbar.
Nur wenn dem, der die Nummer gehört, ein materieller Schaden entsteht (wenn sie z. B. wegen dauernder belästigender Anrufe die Nummer wechseln kann), dann kann man auf zivilrechtlichem Wege erreichen, dass dieser Schaden ersetzt wird. Aber das hat nix mit Straftat zu tun.
Und es muss natürlich einen nachweisbaren Zusammenhang geben, d. h. man muss beweisen können, dass diese Anrufer die Nummer nur daher kennen können. Fast unmöglic.
Ich stalke die person ja nicht oder mobbe sie. Dann ist es doch nicht mein problem oder? Außerdem kann sie die personnen ja auch blockieren?wuerde dabei was ernstes enstehen?
Sehe ich auch so.