Nachweispflicht: Schlüssel kaputt und entsorgt (Schließanlage)
Ein Mieter hat zum Einzug drei Schlüssel der Wohnung in einem Haus mit Schließanlage erhalten. Später hat er noch einmal 3 Stück erhalten. Nun möchte er weitere, mit der Begründung, dass die alle gerissen seien. Muss er diese vorlegen, um auszuschließen, dass er sie verloren hat? Der Vermieter vermutet letzteres. Materialermüdung des Schlosses ist fachmännisch verneint worden. Vielen Dank!
3 Antworten
Ich würde ihm sagen, er solle sich einen eigenen Zylinder in Schloss seiner Wohnungstür machen ,dann kann er Schlüssel verlieren, soviel er will.
Auch für die Haustür würde ich ihm, gegen Kostenerstattung versteht sich, beliebig viele Schlüssel nachmachen lassen. Er muss ja zur Tür rein. Gegenenfalls unter vorlage der angeblich gebrochenen. Sollte es allerdings einen Verdacht auf ein Sicherheitsrisiko geben, daß er z. B. überall Schlüssel verliertt, würde ich das Haustürschloss mal auf seine Kosten wechseln lassen. Vorher die übliche Rechtsprechung nachschlagen. Es kommt aber auch darauf an, wie lange ein Mieter da wohnt. Man darf ja schon jedes Jahr mal einen Schlüssel verlieren. oder man gibt einen freunden, die ihn niht wiederbringen, oder der Putzfreu, etc. Ich wäre nicht so kleinlich. Ausser, es würde nun laufend eingebrochen.
Unsere Firma Besitz viele Hauptschlüssel zu verschieden Objekten. Bei uns ist es so, dass wir nur unter Vorlage des alten defekten Schlüssel einen neuen bekommen. Andernfalls gilt der Schlüssel als verloren und die komplette Schliessanlage muss getauscht werden.
Die Schlüssel kann man auch nicht selbst nachmachen, sie haben alle einen Registriercode eingraviert.
Daraus ergibt sich. Neue Schlüssel ja, ab nur gegen Vorlage der alten, bzw. im Austausch.
Er kann in der Wohnungstür ja auch gerne sein eigenes Schloss einsetzen. Für die Haustür gilt eigentlich, dass wenn er den Schlüssel verliert, er auch die Schließanlage ersetzen muss.. Zumindest kenne ich das so, aber da sollte man noch mal die genaue Rechtslage klären.