Darf ich eine fehlende Tür in Mietwohnung ohne Rücksprache einbauen (Türrahmen vorhanden)?
In meiner neuen Wohnung hat das Wohnzimmer leider keine Türe, d.h. der Türrahmen ist vorhanden, die Türe fehlt. Dadurch entweicht sehr viel Wärme in den ungeheizten Gang.
Im Türrahmen ist noch keine Fräsung für den Schließmechanismus, Türangeln sind auch noch nicht angebracht. Es passen aber DIN-Standardtüren mit 860 x 1980mm.
Ich habe das Thema mit meiner Vermieterin noch nicht besprochen. Sie reagiert aber auf alle Themen extrem genervt, und ich habe nicht mehr wirklich Lust, mit ihr in Kontakt zu treten.
Deshalb frage ich mich, ob ich die Türe einfach selbst (auf eigene Kosten) ohne Genehmigung einbauen darf. Bei Auszug würde ich das ganze zurückbauen, den Türrahmen verspachteln und neu lackieren. Handwerklich kann ich alle Arbeiten ausführen habe auch alle Werkzeuge. Gebrauchte Türen findet man immer wieder günstig z.B. bei Ebay.
Ist dies als bauliche Veränderung zu werten und könnte mir die fristlose Kündigung des Mietvertrags drohen?
Vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
Du kannst nicht nur ein Türblatt kaufen sondern müsstest auch die passende Zarge kaufen, ansonsten kannst du keine Tür einhängen. Wie willst du denn sonst einen Schließmechanismus einbauen?
Sprich mit deiner Vermieterin darüber und sag ihr, du machst das auf deine Kosten und baust ggf. bei Auszug auch wieder den alten Rahmen ein.
na ja, wenn du meinst, dass es so einfach ist ....
Eine solche Veränderung bedarf der Zustimmung des Vermieters/Wohnungseigentümers! Die Beschädigung des vorhandenen Rahmens kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Also die Türzarge ist vorhanden, ist auch die gleiche wie bei den anderen verbauten Türen. Es fehlt lediglich die Ausfräsung für den Schnapper. Das könnte ich ja mit der Oberfräse leicht erledigen. Mir gehts hautsächlich um den rechtlichen Aspekt. Trotzdem Danke.