Nachträgliche Erlaubnis vom Vermieter für Haustier einholen?
Ich habe übergangsweise eines unserer beiden Haustiere aufgenommen da meine Eltern umgezogen sind
Ich sollte das Tier dann ganz übernehmen und habe es auch getan.
Jetzt nach ein paar Monaten habe ich im Mietvertrag einen Absatz entdeckt, in dem steht das ich dafür die Zustimmung des Vermieters brauche.
Soll ich diese jetzt noch nachträglich einholen? Oder lass ich es einfach?
Ich habe Angst diese nicht zu bekommen.
9 Antworten
Was für ein Haustier? Meerschweinchen? Erlaubnis vom Vermieter unnötig, da Kleintier.
Hund/Katze? Erlaubnis vom Vermieter erforderlich. Also hingehen und um Zustimmung bitten. Dabei möglichst dem Vermieter nicht auf die Nase binden, dass das Haustier bereits bei dir ist. Wenn er es verbietet, benötigt er dazu einen plausiblen Grund.
Pferd? Erlaubnis vom Vermieter erforderlich - kann ohne Begründung abgelehnt werden.
Du solltest den Vermieter jetzt um die Genehmigung bitten.
Versetze dich mal gedanklich in die Lage, dass du der Vermieter wärst. Und stell dir vor, du must deinem Mieter eine Abmahnung schreiben wegen nicht genehmigter Katzenhaltung. Wärst du dann erfreut, deinem Mieter die nachträgliche Genehmigung zu geben, wo er es nicht für nötig gehalten hat, vorab offen und ehrlich mit dir darüber zu sprechen und du gezwungen warst, ihn abzumahnen?
Bei einer Katze musst Du den Vermieter fragen. Vielleicht hat er nichts dagegen einzuwenden, wenn Du die Umstände schilderst.
Allerdings sollten auch Deine Eltern versuchen, das Tier zu behalten, denn eine Katze ist auch an seine Menschen gewöhnt.
Kommt auf das Haustier an.
Kleintiere (Fische, Hamster, Kaninchen, Mäuse, Vögel) bedürfen keiner Genehmigung. Selbst solch eine Klausel im Vertrag wäre ungültig.
Katzen, Hunde u.Ä. sowie gefährliche Tiere können eine Genehmigung erfordern.
Wie so oft: miteinander sprechen hilft meistens.
// Edit: ich sehe gerade, daß es um eine Katze geht. Dumm, daß Du diese INformation nicht gleich mitgeliefert hast.
Der Vermieter kann hier eine Genehmigung verweigern, wenn er berechtigte Gründe dazu hat. Eine Allergie (seine eigene oder die eines Nachbarn) wäre ein guter Grund, ggf. auch schlechte Erfahrungen oder wenn er die Wohnung für ungeeignet hält.
Pauschal kann dein Vermieter die Katzenhaltung nicht verbieten. Mehrere derartige Klagen von Vermietern mit solchen Klauseln im Mietvertrag wurden vor Gericht schon abgewiesen. Ergo, er müsste einen sehr triftigen Grund anführen, warum in dieser Wohnung keine Katzenhaltung erlaubt sein soll. Also, wenn diese Katze Solo-Arien um 5 Uhr morgens anstimmen sollte, die Nachbarn wiederholt belästigen und derartiges.
Also, deine Angst ist, ohne Weiteres, unbegründet. Früher war das vielleicht anders, aber die Rechtsprechung hat sich geändert.
Ich würde ihn bei der nächsten Gelegenheit informieren, oder auch ganz unkompliziert anrufen, ihm die Sache mit den Eltern schildern und ganz einfach fragen: "Gibt es irgendwelche Gründe, die gegen die Katzenhaltung sprechen würden?" oder so Ähnliches. Aber da müsste er wirklich etwas Starkes haben, und wenn sich noch kein Nachbarn wegen deiner Katze sich beschwert hat, dann gibt es auch nichts. Denn dann hätte er sich schon bis jetzt gerührt.