Braucht man für einen Gasherd die Erlaubnis des Vermieters?
Kann man sich einfach nach Herzenslust einen Gasherd zum Kochen kaufen statt eines Elektroherdes? Oder muss man da vorher die Erlaubnis der Vermieters einholen?
10 Antworten
Wenn ein Gasanschluss für den Anschluss eines Gasherdes vorhanden ist, kannst du dir natürlich auch einen Gasherd anschaffen. Wenn in der Wohnung allerdings noch kein Gasanschluss für eine Kochgelegenheit vorhanden ist, brauchst du die Zustimmung des Vermieters.
In diesem Fall muss eventuell dann noch die Genehmigung des Bezirksschornsteinfegers eingeholt werden.
Gute Antwort. DH
hehehe gute frage erlaubt sicher aber solange im haus kein gas anschluss vorhanden ist dann sicher nicht.und ne leitung ins haus legen für dich muss der vermieter sicher nicht.sollte gas vorhanden sein so muss der ganze anschluss scho abgesprochen sein und wenn du die kosten übernimmst so wäre es oky aber der vermieter hat das letzte wort.weil wenn du den einzigen hättest du einen eingriff vornimmst der aber safe und sicher sein muss wegen der anderen mieter.aber frage warum gas wo da die preise in die höhe gehen und steigen werden.ich weis nicht und gas ist immer etwas explosive ich hätte immer ein ungutes gefühl-aber kläre das nicht hier-bitte mit dem vermieter,jeder rat von hier könnte falsch sein und dir jede menge ärger einbringen--gruss---janpi
Moderne Gasherde sind total sicher. Ich glaube, es gab seit 30 Jahren keine Unfälle mit Gas mehr, die nicht vorsätzlich oder ganz grob fahrlässig durch mutwillige Manipulationen ausgelöst wurden.
Mit Gas kann man einfach besser, schneller und heißer kochen. Versuch mal auf dem E-Herd Gewürze im Fett schaumig zu bekommen oder im Wok zu frittieren, da kannst du aber lange warten...
Sollte in der Küche ein versorgter, aber stillgelegter stationärer Gasanschluss vorhanden sein, dann besteht zumindest Mitteilingspflicht, den "offene" Flammen erhöhen das Brandrisiko imd somit könnte dies Einfluss auf die Höhe der Gebäudebrand-Versicherung haben. Gleiches würde für einen Gasherd, mit Flaschengas versorgt, gelten. Wobei sich dieser Mieter dann auch die erhöhte Versicherungprämie anrechnen lassen muss.
Die Inbetriebnahme eines Gasherdes mit Flaschengas ist in jedem Fall genehmigungdpflichtig.
wenn du in die wohnung ziehst und dort gleich einer steht dann ist ein gasherd erlaubt
aber wenn man zwischendurch sich einen gasherd holt muss man erst den vermieter um erlaubnis bitten,weil ja wenn doch mal etwas passiert dann müsstet ihr dafür haften und der vermieter weiß noch nich mal warum das gerschehen ist
erstmal braucht man einen gasanschluss, zum anderen anderne soweit ich weiss auch eienn schornsteinanschluss. von daher wird das nicht so eifnach sein