Nachträgliche Ergänzungen durch Vermieter am Abnahme Protokoll nach Abnahme mit Mieter - strafbar?

2 Antworten

richtig, das ist eine urkundenfälschung. und das schöne ist, sie ist weder gültig noch wirksam ist und wunderbar, zweifelsfrei als solche zu erkennen und demnach auch zu beweisen wäre.

damit hast du die wahl, sie entweder anzuzeigen oder das als faustpfand, bei nächster gelegenheit, wenn sie wieder mal etwas illegales vorhat, als "trumpfkarte" auszuspielen.

Guekeller  11.01.2020, 13:25

Vorsicht. Das ist keine Urkundenfälschung, da ein Übergabeprotokoll keine Urkunde im Sinne des Gesetzes ist.

AnonymBoiii 
Beitragsersteller
 11.01.2020, 14:01
@Guekeller

Das ist eben auch mein Problem. Das Protokoll ist meines Erachtens nach keine Urkunde wie Zb ein Personalausweis.

Guekeller  11.01.2020, 14:11
@AnonymBoiii

Ausserdem verlangt der Straftatbestand eine Täuschungsabsicht. Diese kann ich nicht erkennen, da der Vermieter mit offenen Karten gespielt hat.

AnonymBoiii 
Beitragsersteller
 11.01.2020, 14:15
@Guekeller

Ja. Also die ukundenfälschung scheidet aus. Was wäre noch möglich? Was kann ich tun falls der Eigentümer Regress verlangt?

Guekeller  11.01.2020, 14:18
@AnonymBoiii

...darauf hinweise , dass der Mangel bereits beim Einzug vorhanden war.

Sie kann hinzufügen was Sie will, du hast das Original, mit Abnahme ohne Beanstandung - das zählt.

der Mangel ist nicht dir anzulasten

AnonymBoiii 
Beitragsersteller
 11.01.2020, 14:03

Nein. Das original habe ich nicht. Sie meinte sie wird es kopieren und mir anschließend zusenden. Das hat sie auch. Aber dort war der Mangel dann hinzugefügt. Sie hat mir aber eine SMS geschrieben wo sie meinte sie hat den Mangel X hinzugefügt ins Protokoll. Das ist hier der einschlägige Beweis den ich hätte.

Offen bleibt ob ihr Verhalten strafbar ist. Oder anderes.

peterobm  11.01.2020, 14:29
@AnonymBoiii

dann hast du den Durchschlag, da steht das gleiche wie im Original, ohne den Zusatz

was soll da Strafbar sein? Sie kann das Gegenteil nicht beweisen