Nachträgliche Ergänzungen durch Vermieter am Abnahme Protokoll nach Abnahme mit Mieter - strafbar?
Ich habe eine Frage.
Ich habe zuletzt mit meiner Vermieterin nach Ablauf des Mietvertrages die Wohnung abgenommen.
Wir sind alle Gegenstände (Möbel, Besteck, usw. Durchgegangen) und es war alles vorhanden im ordentlichen Zustand.
Also hat meine Vermieterin keine Mängel in ihr Protokoll aufgenommen und das vorhanden sein aller Gegenstände angekreuzt.
Nachdem ich das Protokoll mit Unterschrift bestätigt habe und die Wohnung verlassen habe bekam ich nach 15min eine Nachricht (SMS). Sie hat noch einen Mangel festgestellt und ihn selbstständig zum bereits unterschriebenen Protokoll hinzugefügt. Alles ohne meine Anwesenheit. Desweiteren war der Mangel schon bei Einzug vorhanden. Diesen hat sie nicht bei Einzug registriert.
Meine Vermieterin hat mir am folgetag dann das Protokoll per Email gesendet und wie ich feststellen konnte war dort dann eben der hinzugefügte Mangel zu erkennen.
Damit bin ich absolut nicht einverstanden. Handelt es sich dabei möglicherweise um einen erfüllten Tatbestand des StGB? Stichwort Betrug? Urkundenfälschung? Etc?
2 Antworten
richtig, das ist eine urkundenfälschung. und das schöne ist, sie ist weder gültig noch wirksam ist und wunderbar, zweifelsfrei als solche zu erkennen und demnach auch zu beweisen wäre.
damit hast du die wahl, sie entweder anzuzeigen oder das als faustpfand, bei nächster gelegenheit, wenn sie wieder mal etwas illegales vorhat, als "trumpfkarte" auszuspielen.
Das ist eben auch mein Problem. Das Protokoll ist meines Erachtens nach keine Urkunde wie Zb ein Personalausweis.
Ausserdem verlangt der Straftatbestand eine Täuschungsabsicht. Diese kann ich nicht erkennen, da der Vermieter mit offenen Karten gespielt hat.
Ja. Also die ukundenfälschung scheidet aus. Was wäre noch möglich? Was kann ich tun falls der Eigentümer Regress verlangt?
...darauf hinweise , dass der Mangel bereits beim Einzug vorhanden war.
Sie kann hinzufügen was Sie will, du hast das Original, mit Abnahme ohne Beanstandung - das zählt.
der Mangel ist nicht dir anzulasten
Nein. Das original habe ich nicht. Sie meinte sie wird es kopieren und mir anschließend zusenden. Das hat sie auch. Aber dort war der Mangel dann hinzugefügt. Sie hat mir aber eine SMS geschrieben wo sie meinte sie hat den Mangel X hinzugefügt ins Protokoll. Das ist hier der einschlägige Beweis den ich hätte.
Offen bleibt ob ihr Verhalten strafbar ist. Oder anderes.
dann hast du den Durchschlag, da steht das gleiche wie im Original, ohne den Zusatz
was soll da Strafbar sein? Sie kann das Gegenteil nicht beweisen
Vorsicht. Das ist keine Urkundenfälschung, da ein Übergabeprotokoll keine Urkunde im Sinne des Gesetzes ist.