Nachträglich Pacht für eine Überbauung verlangen?
vor etwa 30 Jahren hat die Gemeinde zuerst einen Weg, der über die Jahre immer breiter wurde und jetzt eine Strasse ist, über das Grundstück meiner Oma gebaut. Es wurde notariell nichts festgehalten. Mündliche Abreden kann man nicht mehr nachvollziehen, Oma verstorben, sonst weiß keiner etwas! Jetzt will die Gemeinde den Grund erwerben(siehe Foto), Preis wird verhandelt. Kann ich zusätzlich zum Kaufpreis noch eine sogenannte Pacht verlangen, da dies ja eigentlich einer Zwangsenteignung ähnelt. Wie gesagt, der Weg wurde meines Wissens einfach so gebaut, war vieleicht auch nicht so breit, doch mit der Zeit wurden dies fast 50m² Grundfläche. Auf Anfragen beim Bürgermeister kam nur die Antwort, dass man so etwas wie Pacht jetzt nicht mehr verlangen kann. Vieleicht weiß hier jemand mehr !?
Vielen Dank
Gruß Christian
6 Antworten
Eine Überbaurente könnte man vereinbaren.
Da die Kommune aber den überbauten Berich ordnungngemäß erwerben möchte, sollten Sie einen angemenssenen Preis aushandeln und der Fall wäre ohne Enteignungsverfahren "gegessen"!
Ein Tip vielleicht noch.
Die Kommune neigt erfahrungsgemäß dazu, solche Flächen zum Straßenlandpreis zu erwerben, auch wenn es sich für den Eigentümer z.B. um anteiliges Bauland handelt, welches die Kommune nach Erwerb umwidmet.. - Hier wäre ein Ansatzpunkt für Preisgespräche!
Nachträglich kannst du keine Pacht erheben. Da die Gemeinde kaufen möchte wäre es damit abgegolten und keine Enteignung. Da deine Oma es geduldet hat ist bezüglich der Pacht der Zug abgefahren. Such dir bitte einen fähigen Anwalt, der dich berät und deine Interessen durchsetzt. Gegebenenfalls gibt es aktuell bis zum Kauf noch Pacht, wobei die genaue Fläche zu vermessen wäre. Hier gilt es zu überlegen was günstiger ist, da auch eine Vermessung gekostet. Beim Verkauf ist sowieso eine Zerlegung notwendig, hier wäre zu klären wer die Kosten übernimmt.
Nein du kannst keine Pacht nachträglich verlangen! Wenn du gut verhandelst, kannst du eine Nutzungsentschädigung aushandeln. Diese berechnet sich aus einer Verzinsung des Kaufpreises, variiert zwischen 2% über Basiszinssatz bis 4%, ist vielleicht im Enteignungsgesetz deines Landes geregelt. Zinsbeginn = Baubeginn, Zinsende = Datum des Kaufvertrages. Nur geh bei einer Gemeinde immer mit dem Gedanken an Erschließungskosten in Verhandlung. Klappt auch nur, wenn die Gemeinde nicht nachweisen kann, dass Oma den Verkauf verweigert hat!
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__99.html
Im übrigen ist dies kein Überbau, sondern ein Flächenentzug zum Nutzen des Allgemeinwohls.
Hallo,
eine nachträgliche Pacht geht natürlich nicht. Du kannst es nur in der Höhe des Kaufpreises regeln.
Hallo,
zunächst einmal eine Klarstellung Überbauung sagt man, wenn ein Gebäude oder ähnliches über das eigene Grundstück errichtet wird.
Bei einem Grundstück nennt man sowas Landnahme,wobei du aber das Problem hast, das der ursprünglich Berechtigte (deine Oma) nicht mehr lebt und so die Gegenseite natürlich viel behaupten kann..
Du solltest das ganze mal mit einem Fachanwalt besprechen.
Woher willst du wissen, das die Oma es geduldet hat ?
Also ich habe hier keine Glaskugel, die mir so was verrät.
Ebenso wenig weiß ich, was der Flächennutzungsplan sagt und wann und wie oft der geändert wurde.
Das kann an besten ein Anwalt vor Ort feststellen
Die Oma hat es geduldet - was soll denn da die "Gegenseite" anderes vermuten?
Solche Anwaltsgespräche könnten leicht den zu verhandelnden Wert auffressen!
Besser ist es, einen angemessenen Preis mit dem Kaufwilligen zu verhandeln!