Nachreichen von Lebensrettende Sofortmaßnahme
Kann man den Schein nachreichen, oder kann man den führerschein machen und später nachreichen? Wenn ich März Führerschein mache z.b. und 17. April ist der Kurs.
4 Antworten
Der Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen ist beim Antrag für die Fahrerlaubnis mit einzureichen.
Siehe § 21 (Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis)der Fahrerlaubnis-Verordnung.
also doch nicht dann muss ich zuerst kurs dann anmelden.
Ohne LSM Kurs/Erste Hilfe Kurs ist keine Beantragung des Führerscheins möglich. Aber mit dem Führerschein (Fahrstunden/Theorie) kannst du natürlich schon anfangen
Du brauchst den Erste-Hilfe Kurs bis spätestens zur Theorieprüfung. Aber natürlich kannst du davor schon Fahrstunden haben.
wie jetzt? wollte ja wissen ob ich z.b. montag schon zur theorie anmelden kann also den führerschein anfangen zu machen also theorie und dann am 17.4. den nachreichen weil da mach ich den kurs.