Nachreichen von Lebensrettende Sofortmaßnahme

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Der Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen ist beim Antrag für die Fahrerlaubnis mit einzureichen.

Siehe § 21 (Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis)der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Melli19831 
Beitragsersteller
 25.02.2010, 20:21

also doch nicht dann muss ich zuerst kurs dann anmelden.

Ohne LSM Kurs/Erste Hilfe Kurs ist keine Beantragung des Führerscheins möglich. Aber mit dem Führerschein (Fahrstunden/Theorie) kannst du natürlich schon anfangen

Du brauchst den Erste-Hilfe Kurs bis spätestens zur Theorieprüfung. Aber natürlich kannst du davor schon Fahrstunden haben.

wie jetzt? wollte ja wissen ob ich z.b. montag schon zur theorie anmelden kann also den führerschein anfangen zu machen also theorie und dann am 17.4. den nachreichen weil da mach ich den kurs.