Führerschein Klasse A2, darf ich damit ins Ausland fahren?
Hallo Habe letzte Woche meinen Motorrad Führerschein Klasse A2 bestanden und jetz habe ich folgende Frage. Darf ich mit diesem Schein ins Ausland fahren z.B. Nach Österreich oder Italien? Mein Fahrlehrer meint es ist kein Problem.. Doch laut Internet schon Habe ebenfalls schon beim ADAC angerufen dieser meinte man darf nicht er war sich aber nicht sicher anschließen habe ich bei der Polizei Dienststelle bei mir im Lande angerufen der meinte man darf. Freunde von mir wiederum die einen A2 haben sagen man darf nicht..
Kann mir bitte irgendwer jetz einen konkrete Antwort geben, bitte keinen Dünnpfiff nur wenn man sich zu 100% sicher ist..
Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten
Gruß
6 Antworten
Die Fahrerlaubbnis der Klasse A2 wird in ganz Europa anerkannt.
Schwierigkeiten sind lediglich zu erwarten, wenn du ein Zweirad führst, dass gedrosselt ist. Motorräder über 70 kW, die auf 35 kW gedrosselt wurden sind das Problem.
Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet
wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach
Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und
wird als Straftat geahndet.
Das gilt aber nicht für solche Personen, die ihren Führerschein zwischen dem 19.01.2013 und der Verkündigung der neuen Rechtsvorschrift erworben haben. Sie behalten über § 76 FeV einen Besitzstand (dürfen weiterhin in Deutschland fahren, nicht jedoch im Ausland).
Für alle anderen Führerscheinbesitzer/ Neuerwerber gilt ab dann auch in Deutschland die Regelung, dass keine Maschinen gefahren werden dürfen, die von über 70 kW auf 35 kW gedrosselt wurden. Die Motorradhändler wurden von ihrem Bundesverband informiert, dass diese Drosselung nicht mehr erlaubt ist.
1. Die Beratungen über das Gesetz sollen Anfang Juli 2016 stattfinden. Das Gesetz wird aber ganz sicher beschlossen, da es EU- weit umgesetzt werden muß. Fast alle Länder haben es bereits umgesetzt, Deutschland ist in Zugzwang.
2. Wenn du mit A2 und einer gedrosselten Maschine unterwegs bist, die zuvor nicht über 70 kW hatte, kriegst du in Europa nirgends Probleme.
Man darf, jedoch sollte deine Maschine nicht mehr als 96 PS offen haben. Denn: Nur in Deutschland darf man mit dem A2 Maschinen mit 48PS Drossel fahren, die offen mehr als das doppelte haben( z.B Yamaha R6 oder Honda CBR 600RR)
Jain. Die Klasse A2 ist Teil des EU-Führerscheins, daher darfst du in allen anderen Ländern der EU deine auf max. 48 PS gedrosselte Maschine fahren.
Leider hat Deutschland seit 2013 versäumt die Regelung mit dem A2 zu 100 % umzusetzen.
Du darfst (kommt bald auch nach Deutschland) in der restlichen EU, nur Motorräder mit deinem A2 (auf 48 PS gedrosselt) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 96 PS haben. Ne Ninja wäre damit tabu.
VG
shadowflake
wenn das Motorrad im serienzustand mehr als 96ps hat, dann darfst du nicht im Ausland fahren. bei weniger als 96ps ist alles safe
Wichtiger Hinweis für das Ausland
Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben.
Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
A2 mit einem Bike das über 70 KW und 35 KW Drossel hat darf man dann auch hier in Deutschland nicht mehr fahren .
https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/Motorrad-A2/aenderung-a2.aspx
Auszug
Aber weil Sie schreiben nach Inkrafttreten der Neuregelung also ist es noch nicht inkraftgetreten oder?
Und darf ich dann also mit einer Maschine unter 98PS die auf 48 PS gedrosselt ist ins Ausland fahren oder?