Führerschein per Einschreiben verschickt, verloren gegangen?
Hallo,
ich muß ein Fahrverbot (4 Wochen) absitzen. Ich habe den Führerschein letzen Do. via Einschreiben an die zul. Bußgeldstelle verschickt. Die Post wirbt mit 99% Zustellung am nächsten Werktag. Heute, drei Werktage später, ist der Führerschein noch immer nicht angekommen. Lt. Sendungsstatus ist er aber schon am Absendetag im Logistikzentrum bearbeitet worden. Wie nun weiter? Post sagt: abwarten, Bußgeldstelle sagt: uns egal, Datum des Eingangs ist maßgeblich als Stichtag Anfang Fahrverbot. Eigentlich bin ich davon ausgegangen das ich Gestern in vier Wochen wieder fahren kann u. muß. Ich fahre ja schon seit 3 Werktagen nicht mehr Auto! Und was ist wenn der Schein wirklich verloren gegangen ist?
MfG.
8 Antworten
Hallo Schichtarbeiter
Und wie ist es mit dem Fahrverbot. Ich muß in vier Wochen wieder fahren, Führerschein hin oder her :-(
es sind keine 4 Wochen sondern 1 Monat
es zählt der Stempel Posteingang Bußgeldstelle!!
du hättest sicherheitshalber deinen FS früher einschicken müssen.
wenn du innerhalb deines FV fährst ist es eine Straftat und du wirst mind 6 Monate ohne Fahrerlaubnis leben müssen
Hab ich doch, drei Werktage.
sorry, habe ich überlesen.
3 Tage sollten schon reichen, das stimmt
Eigentlich ist bei solchen offiziellen Sachen das Datum des Poststempels maßgeblich. Ich würde an Deiner Stelle erst einmal bei der Post einen Suchauftrag auslösen. Einschreibsendungen werden da eigentlich sehr schnell gefunden, denn der Sendungsverlauf muss dokumentiert werden, so dass gute Chancen bestehen, dass die Sendung - also Dein Führerschein - wieder auftaucht. Allerdings musst Du in das Postamt gehen, in dem Du die Sendung abgeschickt hast und den Verlust melden, denn was und warum soll die Post suchen, wenn sie gar nicht weiß, dass etwas verloren gegangen ist. Mit der wieder aufgetauchten Sendung, dem Datum des Poststempels und dem Einlieferungsbeleg sollte sich die Sache eindeutig klären lassen.
Und wie ist es mit dem Fahrverbot. Ich muß in vier Wochen wieder fahren, Führerschein hin oder her :-(
Welcher Stempel zählt, der beim "Postausgang"? Suchauftrag kan erst nächsten Sa. ausgelöst werden, lt. Post.
Und wie ist es mit dem Fahrverbot. Ich muß in vier Wochen wieder fahren, Führerschein hin oder her :-(
Wenn der FS wirklich verloren gegangen ist, haftet da weder die Post, noch die Bußgeldstelle. Dann musst du mal bei deiner Führerscheinstelle anrufen und ihnen die Situation schildertn und evtl einen neuen FS beantragen. Problem ist hier, dass sie den alten FS haben wollen, um ihn zu entwerten.. Das musst du am besten mit denen ausmachen.
Das Fahrverbot zählt auf jeden Fall erst ab dem Tag, an dem der FS bei einer Behörde in amtliche Verwarung genommen wurde.
dann haftet die post.. hast ja pber einschreiben geschickt und das ist versichert.
Wikipedia:
Haftung:Die Deutsche Post AG übernimmt bei Verlust oder Beschädigung eines Einschreibens eine Haftung von bis zu 20 Euro (Einwurf-Einschreiben) bzw. bis zu 25 Euro (Übergabe-Einschreiben) (Stand 23. Februar 2010). Es wird also nur beschränkt Schadensersatz geleistet. Nicht ersetzt werden der konkrete Sachschaden - Wert des Inhalts - oder Folgeschäden, wie z. B. entgangene Aufträge, wirtschaftliche Folgen nicht erfolgter Kündigungen etc..
schau mal in die AGBs der post und in das HWG
Hab ich doch, drei Werktage. Habe mir einen Anwalt genommen, er meint ich habe gute Chancen.