Nachbarwohnung stinkt, muß ich mich wirklich schriftlich beschweren?

9 Antworten

Wie willst du denn beweisen, dass du dich beschwert hast, wenn du das nicht schriftlich belegen kannst?

Auch der Vermieter kann ja nicht reagieren, wenn er nur etwas vom "Hörensagen" weiß.

Summercat74 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 09:35

er hat doch am Telefon zugegeben, das er es selber schon bemerkt hat... das kann doch auch nicht in seinem Interesse sein, wenn das halbe Haus nach altem Müll und Verwesung richt.

DerHans  27.06.2017, 09:37
@Summercat74

Na und? Wie willst du denn beweisen, dass du ihn deswegen angerufen hast?

Wenn es "Verwesungsgeruch" ist, kannst du auch das Ordnungsamt anrufen, vielleicht muss da jemand beerdigt werden.

Was spricht denn gegen einen "Dreizeiler"?

Natürlich. Der Vermieter braucht was schriftliches. Er kann es vorher noch anonym halten. Wenn er selbst den Geruch schon bemerkt hat und nun auch von Hausbewohnern darauf aufmerksam gemacht wird, weiß er doch jetzt recht sicher, woher der Geruch kommt und kann, nein muss(!), tätig werden.

Zunächst einmal kann er der Dame einen Besuch ankündigen zur Kontrolle der Wohnung. Anlass: Lästiger Geruch, der im Treppenhaus wahrnehmbar ist.

Falsch wäre es, wenn er die Frau einfach nur auffordern würde, die Ursache für den Gestank zu beseitigen. Insofern solltest Du in Deinem Schreiben darauf hinweisen, dass unbedingt eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter am besten mit einem Zeugen stattfinden sollte.

Weigert sich die "stinkende" Mitbewohnerin, ihn rein zu lassen, kann er eine Abmahnung schreiben. Weigert sie sich immer noch, kann er auch fristlos kündigen, denn es besteht der dringende Verdacht, dass etwas in der Wohnung nicht in Ordnung ist und der Vermieter hat schließlich die Pflicht, die Mietsache in Stand zu halten, was in diesem Fall auch so weit greift, dass er die allgemein zugänglichen Flure und Treppen frei von lästigem Geruch halten muss, um z. B. Mietausfälle zu vermeiden.

Bis dahin muss er die anonymen Beschwerden noch nicht offen legen.

Wird er rein gelassen und es stellt sich heraus, dass umfangreiche Entmüllung und Sanierung der Wohnung erforderlich ist, kann es für die Mitbewohnerin sehr teuer werden. Auch jetzt muss der Vermieter die Anonymität der vorliegenden Beschwerden noch nicht Preis geben. Erst, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und das Gericht unbedingt Zeugen laden will, die die Geruchsbelästigung bestätigen, geht es nicht mehr, Deine Anonymität aufrecht zu erhalten. Aber ich denke, soweit wird es gar nicht kommen.

..... nein, wir verlangen schon lange keine Beschwerden mehr von unseren Mietern. Wir sind doch keine Behörde.

... siehe ggf. Wikipedia:


Die Beschwerde (lat. gravamen zu gravis „schwer“[1]) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

Gegen Urteile besteht die Möglichkeit zur Beschwerde nur in Ausnahmefällen.


qugart  27.06.2017, 09:54

Ist dann nur eben für alle Mieter blöd, wenns keinen Nachweis gibt.

Er meinte daraufhin, dass er nur was unternehmen kann, wenn wir uns schriftlich beschweren.

 

Das ist durchaus korrekt. Insbesondere, wenn dem Mieter fristlos gekündigt wird und eine Räumungsklage eingereicht werden muss, dann benötigt man vor Gericht schriftliche Nachweise (am besten von mehreren Mietern unterschrieben).

Dort kann man sich ja nicht auf irgendwelche Telefonate beziehen, die von niemanden bezeugt werden können.

Auf die Frage, ob er es denn anonym behandelt ( meine Nachbarin ist teilweise durch Drogenkonsum unberechenbar), meinte er, dass er das nur solange versprechen könnte, wie es nicht vor Gericht geht.

 

Das ist auch korrekt. Ggfs. könntest Du dann vor Gericht als Zeuge geladen werden. Das ist nach meinen Erfahrungen aber eher unwahrscheinlich.

Ich habe es nur einmal erlebt, dass ein Zeuge ohne Anwesenheit des Beschuldigten befragt wurde.

In der Regel sind die schriftlichen Nachweise der Zeugen ausreichend.

 

 

Auf jeden Fall dem Vermieter Bescheid sagen. Oder der Hausverwaltung.

Wonnepoppen  27.06.2017, 09:39

bitte richtig lesen u. dann erst  antworten!