Nachbarwohnung stinkt bestialisch, Entsorgung des Katzenklos erfolgt nicht
Hallo miteinander,
wir haben ein Problem mit dem über uns wohnenden Mieter. Er hat sich vor einem halben Jahr zwei junge Kater zugelegt und uns versichert sich auch ordentlich um sie zu kümmern und alles sauber zu halten.
Vor einigen Wochen fiel uns im Treppenhaus, er hat einen eigenen Aufgang zur Wohnung der Werststoffsack mit den Futterdosen auf. Dieser hing da wohl schon ein paar Wochen und dies roch schon sehr widerlich. Wir sprachen ihn darauf an dies zu unterlassen und seinen Müll regelmäßig zu entsorgen und nicht wochenlang zu sammeln.
Nun hatten wir Handwerker im Haus die uns u.a. mitteilten, dass sie nicht mehr gewillt sind seine Wohnung bzgl. des Gestanks zu betreten. Ich musste zur Abnahme der Geräte dann auch seine Wohnung aufsuchen und bereits auf der Treppe schossen mir die Tränen in die Augen. So ein widerlich beißender Gestank von Urin...
Im Zimmer war es dann hart an der Grenze zum Übergeben.
Ich verließ fluchtartig die Wohnung, da ich mich nicht länger darin aufhalten konnte.
Die Handwerker teilten mir dann mit, dass er oben im Zimmer eine große Papiertüte mit dem Inhalt des Katzenklos vor der Heizung stehen hat und die Heizkörper in allen Zimmern bis zum Anschlag aufgedreht wurden. Sie verweigern weitere Arbeiten in seiner Wohnung.
Nun meine Frage:
Bzgl. des Gestanks hat er bereits eine Abmahnung erhalten. Doch ist so ein Gestank, hervorgerufen durch nicht entsorgte Katzenausscheidungen etc. ein Kündigungsgrund? Diesen Gestank werden wir sicher nicht mehr aus der Wohnung bekommen, da die Kater scheinbar auch an eine Wand im Zimmer uriniert haben.
Was können wir tun, um unsere Wohnung ein Stück weit zu retten?
Würde diesbezüglich auch eine außerordentliche Kündigung greifen oder müssen wir zur ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist zurückgreifen?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Ihr seid Besitzer / Vermieter der besagten Wohnung? Dann solltet ihr versuchen, dem Mieter fristlos zu kündigen. Eine Abmahnung hat er ja schon bekommen.
Eine "ordentliche Kündigung" eines Mietverhältnisses gibt es, meines Wissens nach, nicht. (Außer bei berechtigtem Eigenbedarf)
Ich gehe davon aus, dass du der Vermieter bist. Wurde in der Abmahnung auch die Zustimmung zur Katzenhaltung zurückgezogen und er aufgefordert, die Katzen abzuschaffen? Wenn nicht, würde ich ihm jetzt eine weitere Abmahnung schicken und ihn auffordern, die Katzen binnen 14 Tagen abzuschaffen. Tut er das nicht, und davon gehe ich aus, kannst du ihm fristlos kündigen.
Für die zweite Katze hätte er erstmal eure Erlaubnis einholen müssen. Das hat er offensichtlich ja nicht getan.
Selbstverständlich kann man eine Erlaubnis widerrufen und die Abschaffung der Tiere verlangen, insbesondere unter den von dir geschildterten Umständen.
Generell kann man Katzen nicht verbieten, dennoch braucht man zur Katzenhaltung die Zustimmung des Vermieters. Diese kann er nur begründet verweigern.
ein freund von uns hat genau das gleiche problem.... da er aber nur mieter der wohnung ist hat er die miete gekuerzt... wenn du der vermieter bist kannst du ihn fristlos kuendigen da er ja schon ne abmahnung bekommen hat.... du kannst auch ein anwalt einschalten lassen wegen einer zwangsraeumung.... kostet zwar aber du kannst dir das geld dann wieder holen von ihn da es sein eigenverschulden ist..
Wegen den Katzen würde ich den Tierschutz anrufen.
Ohhh handeln so schnell wie möglich da ist ein Messi am Werk. Direkt einen Anwalt einschalten auch wenn es Geld kostet.
Wir haben das Haus mit diesem Mieter gekauft und der alte Mietvertrag behielt für ihn seine Gültigkeit. Darin stand leider nichts gegen Haustiere und somit haben wir ihm die Haltung einer Katze genehmigt mit der Aufforderung, sich auch wirklich um sie zu kümmern und alles sauber zu halten. Plötzlich hatte er eine zweite.
Kann man die Katzenhaltung im Nachhinein denn noch verbieten und ihn tatsächlich zur Abschaffung seiner Haustiere auffordern?