Nachbarwohnung läuft teiweise über meinen Stromzähler
Sehr geehrte Damen und herren, ich lebe seit 4 Jahren zu zweit in einer 70qm Wohnung und hatte immer einen Stromverbrauch von rund 4000kwh. Jetzt habe ich durch einen Zufall entdeckt, dass ein Teil der Nachbarwohnung über meinen Zähler gelaufen ist. Dieser baulich bedingte Mißstand wurde diese Woche durch den Vermieter behoben- doch er weigert sich mir den nicht genau zu beziffernden Schaden zu ersetzen. Wie soll ich argumentieren oder handeln?
Vielen Dank
6 Antworten
mieterschutzbund ist bei dir die beste Lösung weil du da fachliche Hilfe bekommst und die dir die Schreibarbeit abnehmen die meisten Vermieter haben dann ein schnelles einsehen.
euer Problem ist, dass der schaden nicht genau bezifferbar ist. ich würde versuchen ungefähr nachzuvollziehen, wie viel von deinem strom der liebe nachbar verbraucht hat, und höflich um einen ausgleich zu bitten. sollte das ganze dann im Zuge eines vergleiches geregelt werden, würde ich den akzeptiren.
ich lehne mich jetzt mal weit aus dem fenster und sage, der Nachbar hat 500 bis 800 kWh von eurem Strom jedes Jahr verbrauicht. das wäre für euch ein verbrauch von 3.200 bis 3.500 kWh im jahr. dann hätten wir über 4 Jahre 2000. bis 3.200 kWh das macht dann etwa 500 bis gut 1000 €
neben der Problematik, dass der schaden nicht bezifferbar ist, sehe ich noch die, dass garnicht mal klar ist, wer dir den schaden ersetzen muss. theoretisch war ja der nachbar der nutznießer. also wäre er verpflichtet. allerdings ist der vermieter wieder als gebäudeeigentümer verantwortlich, dass alles korrekt läuft. als dritte partei kommt dann noch der ausführende installateur in frage...
also ich sage dir ganz ehrlich, wenn man dir im rahmen eines schnellen unbürokratischen Ausgleiches nur 300 € anbietet, nimm an! wenn das ganze nämlich wirklich vor gericht verhackstückt wird, könnte es sein, dass der finanzielle Aufwand der verhandlung alles auffrisst. ganz zu schweigen davon, dass vielleicht bei der partei, die schließlich für verantwortlich erklärt wird, vielleicht garnichts zu holen ist...
lg, Anna
ja das Problem ist aber dass nicht der Vermieter, sondern der Nachbar den Profit von deinem schaden hatte...
wichtig wäre es erst einmal heraus zu finden, welche teile der Wohnung des lieben Nachbarn auf deinen Zähler liefen. damit man den Schaden wenigstens grob schätzen kann. vorher ist es gar nicht erst möglich, einen Schadensersatz einzufordern.
daher mein rat, wenn der vermieter z.b. 300 € schadensersatz außergerichtlich anbitet, annehmen! glaub mir, viel mehr wirst du nicht kriegen...
lg, Anna
Wie soll ich argumentieren?
"Ein Teil der Wohnung" und "unbezifferbarer Schaden" ist nur kein Forderungsanspruch.
Eine Klage gegen den VM würde scheitern, wenn hier festgestellt würde, dass nur im Bad und Flur Steckdosen betroffen wären, an denen allenfalls mal ein Rasierer oder Stausauger brummte. Bei einem Durchlauferhitzer oder Herd sieht es schon anders aus.
Wie soll ich oder handeln?
Ich würde mit den begünstigten Nachbarn reden, beide Stromrechnungen vergleichen und einen Lösungsvorschlag erarbeiten, mit dem ihr beide leben könnt. Und Ratenzahlung zum Ausgleich anbieten.
Das Prozesskostenrisiko einer Klage wäre mir zu riskant.
G imager761
Das waren 2 Mietparteien in den 4 Jahren, ausserdem können die ja auch nix dafür, wenn die Wohnungen nicht ordentlich gebaut sind...
den nicht genau zu beziffernden Schaden zu ersetzen
Wie soll er den ersetzen, wenn Du ihn nichtmal beziffern kannst?
Es liefen Schlaf und Wohnzimmer über meinen Zähler. Wie soll ich das denn beziffern? Vielleicht gibt es da Richtwerte oder sowas? Desweitern waren das 2 Mietparteien in den 4 Jahren.
Wenn man einen Schaden nicht beziffern kann, kann man schlecht Ersatz verlangen, denn was will man verlangen? Richtwerte kann es da nicht geben, jeder lebt anders, allenfalls für einen Gesamthaushalt gäbe es das...
Aber es kann wohl auch nicht sein dass ich Andrerleuts Strohm bezahle!!
Natürlich nicht. Ändert aber nichts daran, dass Du einen Schaden beziffern musst, wenn Du Ersatz verlangst...
Mal abgesehen davon kann man ja auch mal fragen, ob der Vermieter überhaupt der richtige Ansprechpartner ist. Immerhin wurde der Strom ja vom Nachbarn verbraucht, und zwar direkt per Vertrag mit dem Stromanbieter...
Der Vermieter ist doch für die baulichen Gegebenheiten verantwortlich!
Inwiefern? Ich glaube kaum, dass er das so gebaut und angeschlossen hat. Und im Zweifel ist das bei einem älteren Haus noch nichtmal in seinem Auftrag passiert, sofern er das Haus nicht hat bauen lassen...
Für das Verlangen von Schadenersatz bedarf es normalerweise einer Schuld des Schadenersatzpflichtigen, also eines rechts- oder pflichtwidrigen Handels oder Unterlassens. Das kann ich so beim Vermieter nicht erkennen...
Das war vorher eine Riesenwohnung und die wurde vom Vermieter in 2 getrennt. Insofern ist er für die Trennung der Stromkreise Verantwortlich und mein Ansprechpartner- wo sich das Geld zurückholt ist mir ehrlichgesagt schnuppe!
Wenn er das hat durchführen lassen, ist es zumindest tatsächlich sein Verantwortungsbereich...
Bleibt aber immer noch das Problem, dass man schlecht etwas fordern kann, wenn man selbst nicht weiß, was eigentlich...
da sind eventuell ein paar ganz schlaue am Werk, doch kein Einzelfall was man so hört. wie Du reagieren sollst, selbstverständlich mit einem ausgeschlafenen Rechtsanwalt!
LG
Vielen Dank Anna! Das war vorher eine Riesenwohnung und die wurde vom Vermieter in 2 getrennt. Insofern ist er für die Trennung der Stromkreise Verantwortlich und mein Ansprechpartner. Ich stehe mit Ihm in einem vertraglichen Verhältnis und nicht mit den Nachbarn. Ich weiss auch gar nicht wo die "alten" Mieter jetzt wohnen und das ist ja wohl auch nicht meine Aufgabe, mich darum zu kümmern! Schließlich kassiert der Vermieter ja auch ordentlich Miete! Gruß