Muss man sich Rauchgeruch aus der Nachbarwohnung gefallen lassen?
Oder gibt es rechtliche Instrumente dagegen vorzugehen? Immer wenn ich das Fenster öffne (im Sommer ist es eigentlich permanent offen) zieht zigarrettenrauchgeschwängerte Luft hinein, ich finde es ekelhaft.
14 Antworten
Hallo krucker,
mit diesem Problem sind Sie nicht allein. Leute, die Ihnen zu mehr Toleranz raten, sind schlichtweg dumm. Sicherlich würden Sie Ihnen auch nicht zu mehr Toleranz raten, wenn Sie von Ihrem Nachbarn statt mit der Zigarette mit der Faust körperlich geschädigt würden.
Solch dumme Antworten kommen meist von Rauchern selbst, von übertoleranten und damit dummen Nichtrauchern, die keine Raucher als Nachbarn haben, oder von Nichtrauchern, die ein derart schlechtes Körperbewusstsein haben, das dazu führt, dass sie Nachbars Rauch nicht wahrnehmen. Wenn Sie dann mit 60 Jahren an Lungenkrebs oder Herz-/Kreislaufversagen verenden, obwohl sie selbst nicht geraucht und sich möglicherweise auch gesund ernährt haben, wird das Schicksal verflucht. Auf die Idee, dass der Nachbar sie schleichend vergiftet hat, kommen sie nicht.
Lieber Krucker, ich rate Ihnen, sehen Sie sich einmal auf folgender Seite um: nichtraucherschutzforum.de Dort finden Sie in der Kategorie "Sofortmaßnahmen" eine Anleitung, um das Problem mit den Rauchnachbarn möglicherweise zu lösen.
Mit freundlichem Gruß,
dRichter
Ŝehr guter Beitrag. Meine volle Zustimmung!
Da kannst Du nichts machen. Hier ein paar Gerichtsurteile: (Habe ich schon 3x hier eingesetzt)
Besonders ausführlich ist die Seite vom Mieterbund:
http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2004/0604/mz0604rauchen....html
Streitfrage: Soll Rauchen in Mietshäusern verboten werden?
Das sagen die Gerichte
Wohnung: Rauchen ist als Konsequenz freier Willensentscheidung als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98; LG Paderborn 1 S 2/00).
Renovierung / Schadensersatz: Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Der Vermieter hat keine Schadensersatzansprüche, zum Beispiel wegen Nikotinablagerungen auf der Tapete (LG Köln 30 S 9/01; LG Köln 9 S 188/98; AG Frankenberg 6 C 369/02 [1]). Das gilt auch bei ungewöhnlich starkem Rauchen (LG Karlsruhe 9 S 119/99; LG Hamburg 333 S 156/00). Ein Raucher muss nicht öfter renovieren als ein Nichtraucher (AG Waldbröl 6 C 318/98).
Anderer Ansicht sind hier das LG Paderborn (1 S 2/00) und das LG Baden-Baden (2 S 138/00): Exzessives Rauchen ist vertragswidriger Gebrauch der Wohnung und löst Schadensersatzansprüche aus. So auch das AG Tuttlingen (1 C 52/99), das auf jeden Fall die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangt, das AG Magdeburg (17 C 3320/99), das den Austausch eines verdreckten und vergilbten Teppichs fordert, und das AG Cham (1 C 0019/02), das Kostenersatz für zusätzliche Renovierungsarbeiten und den Austausch einer vergilbten Drückerplatte zur Toilettenspülung fordert.
Balkon: Das Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt (AG Bonn 6 C 510/98, Zigarren, und AG Wennigsen 9 C 156/01). Nachbarn, die durch aufsteigenden Rauch belästigt werden, haben in der Regel keinen Unterlassungsanspruch gegen den Raucher.
Offene Fenster: Rauchen am geöffneten Küchenfenster ist auch dann erlaubt, wenn es in der darüber liegenden Wohnung zu starken Beeinträchtigungen durch Zigarettengerüche kommt (AG Hamburg 102 e II 368/00).
Hausflur: Das Rauchen im Treppenhaus bzw. im Hausflur kann untersagt werden (AG Hannover 70 II 414/99). Weil die Ehefrau das Rauchen in der Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht vertrug, ging der Ehemann täglich ins Treppenhaus und rauchte hier bis zu 5 Zigaretten.
Rauchverbot: Ein Mieter muss bei Abschluss des Mietvertrages nicht angeben, dass er Raucher ist. Der Vermieter muss auch Raucher in die Wohnung ziehen lassen. Ein Rauchverbot ist unwirksam (AG Albstadt 1 C 288/92; anderer Ansicht wohl AG Nordhorn 3 C 1440/00).
Nichtraucheranzeige: Sucht der Vermieter per Zeitungsannonce einen Nichtraucher und erklärt der Mieter auf Nachfrage, “er habe aufgehört”, bleibt der Mietvertrag auch bei einem Rückfall wirksam. Gelegentliches Rauchen berechtigt nicht zu einer Anfechtung des Mietvertrages (LG Stuttgart 16 S 137/92).
Kündigung: Starkes Rauchen in der Mietwohnung ist kein Kündigungsgrund (AG Ellwangen C 175/90-12).
Mietminderung: Kommt es aufgrund von baulichen Mängeln in der Mietwohnung zu starken Belästigungen wegen Zigarettenrauchs aus einer Nachbarwohnung, kann die Miete gemindert werden (LG Stuttgart 5 S 421/97).
Schwarzverfärbungen: Kommt es in der Wohnung zu Schwarzverfärbungen, sind dies Mängel, die den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Der Mieter muss sich aber ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er durch Rauchen und Abbrennen von Kerzen zu einer Verstärkung der Schwarzfärbung beiträgt (AG Schöneberg 6 C 191/99).
Fazit: In der Wohnung und auf dem Balkon darf geraucht werden. Ob Vermieter Ersatzansprüche bei exzessivem Rauchen geltend machen können, ist umstritten. Dieser Frage kommt vor allem dann Bedeutung zu, wenn der Raucher – aus welchen Gründen auch immer – keine Schönheitsreparaturen durchführen muss. In Gemeinschaftsräumen, wie zum Beispiel im Treppenhaus oder im Aufzug, kann das Rauchen verboten werden. Ob dagegen ein generelles Rauchverbot für die Wohnung bzw. den Balkon zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden kann, ist zweifelhaft. Entsprechende Formularklauseln sind unwirksam, weil überraschend. Aber auch bei Individualabsprachen bleibt ein Problem: Was ist bei einem Raucherrückfall, was ist mit rauchenden Gästen, Lebenspartnern usw.?
Rauchen auf dem Balkon
Der Zigarettenqualm vom Balkon einer neu eingezogenen Nachbarin störte eine Frau so sehr, daß sie die Miete auf die Hälfte reduzierte. Ihre Begründung: Durch das exzessive Rauchen könne sie ihre darüber gelegene Wohnung nicht mehr vertragsgemäß nutzen, sich nicht mehr auf dem eigenen Balkon aufhalten und die Wohnung nicht mehr lüften. Die Vermieterin wehrte sich vor Gericht gegen die Mietkürzung - mit Erfolg: Rauchen eines Nachbarn rechtfertige keine Mietminderung. Denn auch wenn Autos die Luft verpesten oder Spaziergänger vor dem Haus rauchen, bestehe kein Rechtsanspruch darauf, daß Vermieter für reine Luft sorgen. Mit Passivrauchen in einem geschlossenen Raum - wie etwa am Arbeitsplatz - sei die Intensität der Belästigung nicht vergleichbar.
AG Wenningsen, 9 C 156/01, AG Bonn, 6 C 510/98
Das Rauchen auf dem eigenen Balkon kann, auch wenn sich Nachbarn gestört fühlen, nicht ohne weiteres verboten werden (Amtsgericht Bonn, 6 C 510/98). "Ein tabakrauchfreies Wohnen im verdichteten Wohngebiet gibt die geltende Rechtsordnung nicht her" beschied das AG Bonn.
Das Rauchen auf dem Balkon ist Mietern grundsätzlich erlaubt. Nach Ansicht des Amtsgerichts Wennigsen gehört der Tabakkonsum zur grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit (AZ: 9 C 156/01)
Ich finde das Thema sehr traurig. Ich versuche mir gerade auszurechnen, wie hoch der Schadstoffanteil sein muss, wenn der Rauch erst durch ein Fenster raus zieht und dann durch ein Fenster rein, das ist verschwindend gering. Geringer als die Umweltverschmutzung die durch dein Auto verursacht wird, oder der Elektrosmog der in deiner Wohnung herrscht und die Giftstoffe, die freigesetzt werden, damit du deinen Comuter anmachen kannst um dich darüber zu beschweren. Mal davon abgesehen, dass die Lunge eines Menschen in einer normalen 200.000 Einwohnerstadt genauso aussieht wie die Lunge eines starken Rauchers vom Land. Wenn du also gesund leben möchtest, würde ich dir konsequenterweise empfehlen, aufs Land zu ziehen, dort aber in einen Wald (Felder werden schließlich gedüngt und mit Gift gespritzt), nur zu essen was du selber anbaust und ohne Strom zu leben, bzw deinen Strom selber auf einem Fahrrad mit Dynamo herzustellen. Das wäre dann der Moment, wo die eine wirkliche Gesundheitsverschlechterung eintreten würde. Und Geruchsbelästigung ist so ein Ding, ich fühle mich auch belästigt davon, dass unsere Nachbarn im Sommer ständig grillen, aber ich bin sozial genug sie ihr Leben leben zu lassen und ich meins.... und das sagt ein Nichtraucher.
Wenn man den Blausäureanteil einer Zigarette mit dem Anteil in einem Christstollen vergleicht, dann kann ich nur sagen "Frohe Weihnachten" ;-)
Es geht nicht um den gewiss relativ kleinen Blausäureanteil einer üblichen Zigarette sondern um mehrere Kettenraucher und möglicherweise nicht übliche Zigaretten (drei-stellige Zahl pro Tag)! Ich finde sehr traurig, dass Onchen Ferndiagnosen stellt, ohne die Realität zu beachten. Es ist so, als würde er auf der Idee beharren, die Erde sei eine Scheibe.
Ich lebe in einer Großstadt mit annähernd drei mal 200.000 Einwohnern, esse den hier entstandenen Christstollen gern, und habe mit Rauchern und Nichtrauchern zu tun. Es gab nie Probleme! So suchte ich auch nicht krampfhaft nach dem "bösen Raucher" sondern wurde plötzlich mit einer aggressiven Geruchsbelästigung konfrontiert. So etwas kannte ich in meinem Leben noch nicht.
Was tut man zuerst? Nach dem ersten Schock wird versucht, eingeschränkt zu lüften. Wenn trotzdem dieser Geruch auftritt, wird der Fensterbereich abgedichtet, wenn das nicht ausreicht, kommt der Jalousienbereich dran. Aber auch dann dringt die störende Komponente des Rauchs weiter in schwankender Intensität ein. Dann fragt man sich, was das für ein Stoff sein kann. Dann informiert man sich. Das tat ich nun alles.
Im Ergebnis bleibt Blausäure übrig. Ein Teil der Bevölkerung kann diesen bitteren Geruch / Geschmack wahrnehmen. Jetzt weiß ich, dass ich dazugehöre! Von Blausäure ist bekannt, dass sie durch Gemäuer dringt und speziell gefiltert werden muss. Geht man nun wissenschaftlich und vorurteilsfrei an die Sache, dann kann man diese Möglichkeit einräumen. Es helfen keine Ferndiagnosen, sondern eine Klärung. Nennen wir das Aufklärung, wir leben ja angeblich in diesem Zeitalter. Und solange das Gegenteil nicht bewiesen ist, bleibe ich bei meiner Auffassung! Das Gegenteil wird nicht bewiesen. Vorurteile sind zwar üblich, dadurch aber nicht besser!
Wer kann mir helfen? Welche Möglichkeiten gibt es, das Problem zu klären? Angesichts der neuen Tabakwaren werden künftig immer mehr Leute betroffen sein. Der Geruchssinn von Rauchern wird herabgesetzt, die Betroffenen Mieter können zudem noch zusehen, wie sich die Raucher noch stärker schädigen.
Ich bin Raucher !
Um das leidige Thema zu begrenzen, getrente öffnungszeiten der Fenster ! Ich mache es. Leider mein nichtrauchender NAchbar nicht. Ich halte die NAchtruhe ein und rauche des NAchts nicht ! was meinen Nachbarn nicht davon abhält nachts Substanzen an mein Fenster zu werfen und Sturm zu klingeln. Wohlgemerkt nur NAchts ab 2 Uhr. Ich gehe morgens zur Arbeit. Mein Nachbar nicht, weil ich rauche, sein Kommentar.
Er Leidet sehr unter mir... und ich bin mit meinem Latein am Ende !!!
Mein letzter Schutz gegen Ihn ist die Polizei des NAchts zu holen, Auch ohne Erfolg Er darf das Es wird seid JAhrhunderten geraucht , aber erst in den letzten Jahren sterben Menschen am passivrauchen. Ich an einem Herzinfakt )wegen Stress und rauchen aber das ist meine Sqache und ich mache Millitante Nichtraucher nicht dafür verantwortlich. oder versuche Ihr Leben so einzuschränken, das an Schlaf und Frieden nicht mehr zu denken ist.
ganz nebenbei ich lebe seid 30 Jahren in einem Raucherhaus. mein NAchbar zwei Wochen.
lg Carsten
Hallo, dRichter!
Bitte nochmal die richtige Adresse des Forums posten. Die Adresse gibt es wohl nicht.
Nebenbei, ich gehöre auch zu den Rauchergeschädigten. Reden hilft nicht, auch keine Vereinbarung, wann er und wann ich das Fenster öffnen. Die Frage ist nur, WAS hilft dann?
Wir leben, wie schon weiter oben erwähnt, leider in einem Land, indem Toleranz zu hoch bewertet wird. Das geht schon weit über die Schmerzgrenze hinaus. Der Staat hat halt kein Interesse an einem gesunden, psychisch heilen Bürger. Der soll lieber zugeraucht werden von seinem Nachbarn, und wenn er versucht, dagegen anzugehen, dann hat er die Arschkarte, und bis/wenn er überhaupt was erreicht, ist er psychisch am Ende.
Sollte genau andersrum sein. Raucher, die ihre Nachbarn belästigen sollten mal ein wenig mehr Toleranz üben. Und der Staat sollte dem nichtrauchenden Bürger mit etwas mehr Gesundheitsbewußtsein auch mehr Rechte einräumen!
Zoli
Es geht um den berühmten Balkon. Die Leute rauchen auch nachts. Angenommen, diese "Marken" haben einen höheren Anteil Schadstoffe, dann kommen deutlich höhere Konzentrationen zustande. Bekannt ist ja, dass die hochgiftige Blausäure ab einer bestimmten Menge zum Vernichten von Leben eingesetzt wird. Auch kleinere Mengen nerven nicht nur extrem, sondern haben weitere Nebenwirkungen. Wenn über Nacht alle Fenster und Türen geschlossen sind, ist die Belastung morgens besonders hoch. Oft weckt mich der bittere Gestank! Immerhin werde ich wieder munter. Wer nicht völlig gesund ist, muss Schäden bekommen.